Bochum. . Eine 34-jährige Bochumerin ist dafür verurteilt worden, dass sie in 40 Fällen das Schmerzmittel Ibuprofen bei einer Versandapotheke bestellt, aber nicht bezahlt hatte. Das war Betrug. Die Frau hat „eine Art Sucht“, wie sie vor Gericht sagte.
Eine 34-jährige Bochumerin ist am Dienstag dafür verurteilt worden, dass sie in 40 Fällen das Schmerzmittel Ibuprofen bei einer Versandapotheke bestellt, aber nicht bezahlt hatte. Das war Betrug. Die Frau hat „eine Art Sucht“, wie sie vor Gericht sagte.
Bis zu 15 Tabletten des Schmerzmittels Ibuprofen habe sie pro Tag genommen, sagte die Angeklagte (34). Sie habe „eine Art Sucht“. Weil sie sie als Hartz-IV-Bezieherin nicht finanzieren konnte, erschwindelte sie sich die Medikamente bei einer Versandapotheke. Dafür wurde sie am Dienstag vom Amtsgericht verurteilt.
Die ledige und kinderlose Bochumerin, die bisher völlig unbescholten war, hatte sich das Schmerzmittel in insgesamt 40 Fällen unter einem falschen Namen bestellt. In einer Filiale holte sie die Ware ab. Die Rechnung der Apotheke lief später aber ins Leere, weil die Personalien und die Adresse nicht stimmten. Fast ein Jahr klappte diese Masche, dann flog die Frau auf.
„Wie alt wollen Sie werden? Oder wie jung wollen Sie sterben?“
Ihr Hausarzt hatte ihr die Tabletten nicht wie erhofft verschrieben. Um Geld zu sparen, war sie sogar nach Venlo gefahren, weil Ibuprofen dort „sehr viel billiger“ sei.Die Angeklagte gab den Betrug unumwunden zu. Wichtiger als die Schuld war dem Richter aber die Gesundheit der Frau. „Wie alt wollen Sie werden? Oder wie jung wollen Sie sterben?“ Gewiss, sie werde direkt am nächsten Tag zum Arzt gehen, antwortete die Frau. Der Richter mahnte: „Gehen Sie dahin! Der soll mal Gas geben mit einer Therapie. Hauptsächlich gefährden Sie die Leber. Die kippt von einem Tag auf den anderen. Sie haben nur ein Leben. Es gibt nicht mehr ,auf Los zurück’.“
400 Euro Geldstrafe
Angesichts der Vielzahl der Betrugsfälle dachte der Vertreter der Staatsanwaltschaft erst an eine „erheblich kriminelle Energie“. Dennoch wollte er es mit einer Geldstrafe bewenden lassen. Die verhängte der Richter dann auch: 80 Tagessätze zu je fünf Euro - macht 400 Euro. Er ist der einzige in Bochum, der die Geldknappheit von ALG-2-Beziehern bei der Strafzumessung ganz besonders in Anschlag bringt und nur fünf Euro pro Tagessatz ansetzt - seine Kollegen rechnen mit zehn Euro Strafe pro Tag. Der Richter denkt ans Monatsende: „Es ist wichtig, dass man am letzten Tag noch fünf oder zehn Euro hat.“ Die Frau darf die Strafe in Monatsraten zu je 15 Euro abstottern.