Bochum. . Ein 21-jähriger Mann aus Bochum muss zwei Wochen in eine Jugendarrestanstalt, weil er seiner 17-jährigen Ex-Freundin gedroht hatte, sie umzubringen, falls sie schwanger sei.
Eine ganz besonders hässliche Bedrohung muss ein 21-jähriger Bochumer mit zwei Wochen Dauerarrest büßen. Dazu verurteilte ihn am Freitag das Bezirksjugendschöffengericht. Der arbeitslose Mann hatte im November von seiner früheren Freundin (17) am Hauptbahnhof erfahren, dass sie möglicherweise schwanger sei. Da drohte er ihr, sie umzubringen, falls dies wirklich der Fall sei.
Nur ein paar Tage später forderte er von der 17-Jährigen ihr Handy und ihr Portmonee als Pfand: Sie solle ihm Geld geben, dann bekäme sie die Sachen zurück. Aus Angst vor weiteren Drohungen traf sich die Frau am nächsten Tag wieder mit dem Mann, gab ihm 20 Euro und bekam ihre Geldbörse zurück. Außerdem griff der Mann sie am Arm und zwang sie, seine Telefonnummer aus ihrem Handy zu löschen.
Angeklagter kaute Kaugummi im Prozess
Der Angeklagte hat in seinem Leben nicht viel auf die Reihe bekommen. Nach dem Hauptschulabschluss hat er nur ein paar Hilfsarbeiten gemacht, sonst nichts. Er ist mehrfach wegen (Einbruchs-)Diebstahls vorbelastet und musste gemeinnützige Arbeit ableisten. Im Prozess machte er einen trübseligen, gleichgültigen Eindruck. Er kaute Kaugummi, als Richterin Hadwig Noesselt mit ihm sprach. Als sie ihn deshalb ermahnte, schluckte er es herunter.
Die Taten gab er zu, aber nur über seinen Pflichtverteidiger Michael Emde: „Mein Mandant räumt die Vorwürfe in vollem Umfang bedauernd ein.“ Eine eigene Entschuldigung brachte der Mandant aber nicht zustande. Auch nicht, als das Opfer im Saal anwesend war.
Die Richterin: „Es sieht ziemlich desaströs aus in Ihrem Leben.“ Sie fürchte, „dass Sie sich so eingerichtet haben in Ihrer Situation“. Der Angeklagte widersprach nicht.
Vater wird er übrigens noch nicht. Seine Ex-Freundin war doch nicht schwanger, hieß es.