Für eine Morddrohung vor dem Bochumer Familiengericht ist am Donnerstag ein 43-jähriger Vater zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt worden (20 Tagessätze).

Er hatte aus Zorn darüber, dass er seinen Sohn (5) nicht mehr sehen durfte, mehrfach angekündigt, dass er die Kindesmutter „umbringen“ werde. Deshalb kam er wegen versuchter Nötigung vors Strafgericht. Dort gab es alles zu und meinte: „Ich hatte die Schnauze voll.“

Es passierte am 3. November im Amtsgericht. Damals hatte der Mann, ein arbeitsloser, nicht vorbestrafter Gastwirt, sein Kind seit anderthalb Jahren nicht mehr sehen dürfen. Er wollte ein Umgangsrecht einklagen. Anfangs soll die Verhandlung für ihn objektiv gar nicht so schlecht gelaufen sein. Doch die Juristerei war ihm fremd und befremdlich; er verstand die Zusammenhänge nicht. „Das ist für ihn ein kunterbunter Wald“, so seine Anwältin. Plötzlich, mitten in der Verhandlung, flippte er aus. Wenn er das Kind am nächsten Wochenende nicht sehen dürfe, würde er die Mutter töten. Außerdem schüttete er über sie Beleidigungen aus, die unsäglich sind.

„Sie will nur eins: Das Kind mehmen - und weg!“

„Ja, meinen Sie denn, dann bekommen Sie Ihr Kind?“ fragte Richterin Gabriele Hein wegen der Schimpfwörter. Der Mann antwortete trotzig: „Ist aber die Wahrheit!“ Auch ám Donnerstag noch zürnte er der Kindesmutter: „Sie will nur eins: das Kind nehmen - und weg! Aber das wird sie nie im Leben schaffen.“ Umbringen wolle er sie aber nicht wirklich. „Ich werde das nicht machen.“

Schlecht zu sprechen ist er heute auch noch auf den Familienrichter. „Er versteht nicht meinen Schmerz. Er spielt mit meinem Schmerz.“ Der Richter hatte ihm nach der Morddrohung das Umgangsrecht versagt - und ihm obendrein 250 Euro Ordnungsgeld aufgedrückt. Ein Sozialarbeiter rief zur Sicherheit die Polizei.

Eine Zeugin meinte über den Angeklagten: „Generell ist er sehr emotional und hochaggressiv aufgetreten.“ Der Staatsanwalt: „Man kann sich vor Gericht nicht aufführen wie in einer Kneipe oder auf dem Fußballplatz.“ Und die Richterin: „Sie dürfen Ihre Gefühle nicht so hochhängen, dass alle darunter leiden.“ Zeitweise weinte der Angeklagte. Das Urteil nahm er aber an.