Bochum. .
Nach einer Beißattacke eines Rottweilers in Bochum gab es nur Verlierer: Ein Kind wurde schwer verletzt, der Hund und ein Artgenosse wurden eingeschläfert - und zwei Menschen wurden verurteilt.
Ein Drama um eine Beißattacke eines Rottweilers im Stadtteil Gerthe nahm am Dienstag vor dem Schöffengericht seinen Lauf. Der Vater eines fünfjährigen Mädchens, das der Hund ins Gesicht gebissen hatte, wurde wegen eines Aktes von Selbstjustiz verurteilt. Er hatte die Frau (26), die damals auf den Rottweiler hatte aufpassen müssen, aus Rache insgesamt fünfmal mit dem Tode bedroht. Dafür bekam er am Dienstag sechs Monate Haft auf Bewährung.
Am 17. August 2009 hatte die 26-Jährige im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses zwei Rottweiler waschen wollen, Sam und Rocky. Als das fünfjährige Mädchen in den Hof kam, bis Sam ihm ohne erkennbaren Grund in den Kopf. Ein Ohr wurde fast völlig abgetrennt. Das Kind wurde in einer Klinik notoperiert. Mehrere Tage musste es im Hospital bleiben.
Vater des Opfers rastete aus
Der Vater, der mit mehreren weiteren Kindern in dem Haus wohnt, sagte der 26-jährigen Frau noch am Tag des Unglücks, dass er sie töten werde. Die Morddrohung wiederholte er später gegenüber Dritten. Als die Frau im Januar 2010 vor Gericht musste (und dort wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 60 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wurde), drohte der Vater, dass sie nicht in ihrer Wohnung bleiben dürfe, sonst werde sie das mit dem Leben bezahlen. Das wiederholte er später an ihrer Arbeitsstelle. Die Frau zeigte den Mann dann an.
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Der Fall hat nur Verlierer. Sam - und auch der unbeteiligte Rocky - wurden auf Anordnung der Behörden eingeschläfert. Eine Tierärztin hatte nicht geglaubt, dass die Hunde noch einmal intensiv erzogen werden können, hieß es damals. Rocky soll auch krank gewesen sein.
Geständnis, aber keine Reue
Der Angeklagte war vor dem Schöffengericht geständig. Reue bekundete er allerdings nicht. Er hat fünf Vorstrafen. Im Tatzeitraum stand er unter Bewährung. Das Gericht gab ihm jetzt aber erneut Bewährung. Er hatte sein Kind damals von dem Hund weggezogen und war selbst verletzt worden. Außerdem wurde sein Schock berücksichtigt. Die Richterin: „Das können wir nachvollziehen, dass Sie erschrocken sind. Aber die Bedrohungen sind eine Form der Selbstjustiz. Das können wir nicht dulden.“
Der Angeklagte, arbeits- und berufslos, hat die serbische und montenegrinische Staatsbürgerschaft. Sein Verteidiger argumentierte, dass wegen des anderen Kulturkreises sein Bedürfnis nach Rache stärker gewesen sei. „Das alles stellt das Verschulden in ein mildes Licht.“
Abschiebung droht
Die Richterin warnte den 27-Jährigen aber: Zwei offene Freiheitsstrafen (außer den sechs Monaten auch noch neun Monate auf Bewährung wegen versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung) habe er im Nacken. Falls er erneut straffällig werde, stehe „zu befürchten, dass Sie abgeschoben werden“.
Mittlerweile hat der Angeklagte zu der Frau wieder ein beruhigtes Verhältnis, wie es hieß. Er grüße sie.