Bochum. .

Der Bochumer TV-Polizist Thomas „Harry“ Weinkauf muss nach einem Unfall mit seinem Dienstpassat keinen Schadensersatz in Höhe von 16 000 Euro zahlen. Das entschied am Mittwoch das Verwaltungsgericht.

Dreieinhalb Jahre musste Thomas Weinkauf auf diesen Tag warten. Der 45-jährige Oberkommissar, der durch die TV-Serie „Toto und Harry - die Zwei vom Revier“ zum bekanntesten Bochumer Polizisten wurde, muss dem Land keine 16 000 Euro für seinen demolierten Dienstwagen zahlen. So entschied am Mittwoch, 6. April, das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht, das einen Bescheid des früheren Bochumer Polizeipräsidenten vom 20. Januar 2010 aufhob.

Dieser wollte den 45-jährigen Polizeibeamten zur Kasse bitten, weil er bei einem Unfall mit seinem Dienstpassat grob fahrlässig gehandelt habe. Der Unfall liegt schon dreieinhalb Jahre zurück. Frühmorgens um 5 Uhr ging am 30. Oktober 2007 ein Notruf bei der Polizei ein. In einer Gaststätte sei ein Einbrecher am Werk. Mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn überquerte Thomas Weinkauf mit seinem Dienstpassat die Kreuzung Königsallee/Friederikastraße. Es kam zur Kollision mit einem Linienbus. Weinkauf wie auch seine Kollegin wurden verletzt. Auch eine Mitfahrerin im Bus erlitt Verletzungen. 400 Euro musste der 45-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen. Das Geld floss in ein Kinderhospiz.

Weinkauf war nach dem Urteil sehr erleichtert

Vor Gericht ging es am Mittwoch ausschließlich darum, ob der Polizeipräsident einen einmal getroffenen Bescheid wieder durch einen zweiten ersetzen durfte. Die Behördenleitung hob ihre erste Entscheidung, Thomas Weinkauf nicht zur Kasse zu bitten, später wieder auf, entschied dann am 20. Januar 2010 endgültig, den 45-Jährigen für den Schaden verantwortlich zu machen. Zwischen beiden Entscheidungen hatten Personalrat und Behördenleitung den Fall aber weiter erörtert und das Verfahren somit wieder eröffnet.

Damit, so das Gericht, sei es aus verwaltungsjuristischen Gründen nicht mehr möglich gewesen, die ursprüngliche Entscheidung zugunsten des Oberkommissars durch eine gegenteilige zu ersetzen.

Weinkauf war erleichtert. Er sieht in dem Urteil eine Signalwirkung auch für andere Kollegen, die bei Einsätzen täglich vor ähnlichen Situationen stehen. „Ich habe die Last dreieinhalb Jahre getragen, ich hoffe, dass jetzt ein Schlussstrich gezogen worden ist.“