Bochum. .
Thomas Weinkauf wehrt sich: Der aus der TV-Serie „Toto & Harry“ bekannte Polizeioberkommissar lässt vor Gericht klären, ob er nach einem Unfall mit einem Streifenwagen zur Zahlung von 16 000 Euro verpflichtet werden darf.
Der Crash datiert vom Oktober 2007. Auf dem Weg zu einer Einsatzstelle war der Streifenwagen auf der Kreuzung Königsallee/Friederika-straße mit einem Linienbus zusammengestoßen. Es gab drei Verletzte. Wie es heißt, hatte Weinkauf beim Überfahren einer roten Ampel zwar das Blaulicht, nicht aber das Martinshorn eingeschaltet. Das Polizeipräsidium erkennt darin eine grobe Fahrlässigkeit und erhebt Schadensersatzanspruch. Der Beamte soll 16 000 Euro zahlen.
Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat „Harry“ dagegen Klage eingereicht. Die Verhandlung ist für Mittwoch, 6. April, terminiert.