Berlin. . Am 31. März sollen alle Hartz-IV-Empfänger die Nachzahlung für die Regelsatzerhöhung ab Januar auf dem Konto haben, kündigt die Bundesagentur für Arbeit an. Ab April wird dann regulär der höhere Satz ausgezahlt.
Am 31. März sollen alle Hartz-IV-Empfänger die Nachzahlungen für den erhöhten Regelsatz auf dem Konto haben. Dies betonte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenüber dem Westen. Zuvor hatte es widersprüchliche Meldungen über das Auszahlungsdatum gegeben.
Nach dem Hartz-IV-Kompromiss gilt bereits seit Januar ein um fünf Euro erhöhter Regelsatz, die Auszahlung war jedoch wegen weiterer Streitigkeiten und Unsicherheiten verschoben worden. Ab April soll der höhere Satz nun regulär überwiesen werden. Am 31. März kommt noch einmal der alte Regelsatz für den April, in einer zweiten Zahlung am gleichen Tag jedoch die Nachzahlung für die Monate Januar bis April, je Empfänger also 20 Euro. Die getrennte Zahlung hat buchungstechnische Gründe.
Der für die Grundsicherung zuständige Vorstand Heinrich Alt sagte: „Den Leistungsberechtigten entstehen keinerlei Risiken oder Nachteile. Sie erhalten pünktlich sowohl den erhöhten Regelsatz als auch die Nachzahlung.“
Nächste Erhöhung Ende 2011
Nach monatelangem Tauziehen hatten Bundestag und Bundesrat Ende Februar einem vom Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zugestimmt. Dadurch steigt rückwirkend zum 1. Januar der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger um fünf auf 364 Euro. Zum Jahreswechsel 2011/12 steht eine weitere Erhöhung um drei Euro an. Vorgesehen ist zudem ein Bildungspaket für Kinder in Höhe von 1,6 Milliarden Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Ermittlung der bisherigen Hartz-IV-Regelsätze vor einem Jahr als nicht verfassungskonform bezeichnet. mit dapd