Bochum. . Zum wiederholten Mal griff eine Verkäuferin aus Bochum heimlich in die Kasse. 228 Euro hatte sie nach der Spätschicht in einem Imbiss mitgehen lassen. Vor Gericht kam sie noch mal mit einer Bewährungsstrafe davon, soll aber eine Therapie machen.

Trotz einschlägiger Vorstrafen hatte eine 48-jährige Bochumerin wieder einmal in die Kasse ihres Chefs gegriffen, um sich zu bereichern. Die Bochumer Justiz schickte sie diesmal aber nicht wie früher ins Gefängnis, sondern gab ihr wieder eine Bewährungschance. „Eigentlich kann man es kaum begründen“, räumte der Richter ein.

Schon mehrfach hatte die 48-jährige Bochumerin in die Kasse ihres Chefs gegriffen, um sich zu bereichern. Dafür bekam sie anfangs Bewährungsstrafen, zuletzt dann aber eine Gefängnisstrafe. Im Januar 2010 hatte sie aber schon wieder ihren Chef bestohlen. Am Montag versuchte es das Schöffengericht wieder mit „Bewährung“.

Nach der Spätschicht steckte sie sich 228 Euro ein

Dort hatte die gelernte Näherin alles sofort zugegeben. Zur Tatzeit hatte sie als Verkäuferin in einem Imbiss gearbeitet. Nach der Spätschicht steckte sie die Tageseinnahmen und das Wechselgeld aber für sich selbst ein - 228 Euro. Die „veruntreuende Unterschlagung“ flog auf.

Die Angeklagte erklärte ihren Missgriff mit Geldnot. Trotzdem wusste sie genau, dass diese Methode der Problemlösung nur Unheil bringt. Zur Tatzeit hatte sie längst eine Ladung zum Strafantritt im Frauengefängnis gehabt - wegen einer früheren Unterschlagung (fünf Monate). Auch Ende der 90er-Jahre hatte sie wegen Vermögensdelikten hinter Gittern gesessen.

Sie jobbt jetzt in einer Spielhalle - „eine gefahrgeneigte Arbeit“

Trotz dieser Vorbelastung schickten die Richter sie am Montag aber nicht erneut hinter Schloss und Riegel. Acht Monate Haft verhängten sie und setzten dies zur Bewährung aus. Richter Dr. Axel Deutscher räumte ein, dass das Urteil „mehr Gnade als Recht“ sei. „Eigentlich kann man es kaum begründen.“ Dann tat er es aber doch. Denn als Auflage hat er eine Therapie angeordnet. Dort sollen Experten klären, ob die Angeklagte psychisch „falsch verdrahtet“ sei, wie er sagte. „Woher kommt der Hang, beim Arbeitgeber in die Kasse zu greifen?“ fragte er die Frau. Sie wusste keine Antwort. Zurzeit jobbt sie in einer Spielhalle. Der Richter nannte dies „eine gefahrgeneigte Arbeit“.

Sollte sie die Therapie verweigern, müsste sie aber immer noch nicht in Haft. Dann gäbe das Gericht ihr noch die Chance, 1200 Euro Geldauflage zu zahlen. Erst wenn sie das auch in den Wind schlagen würde, müsste sie wohl wieder ins Gefängnis.