Bochum. .

Nach dem millionenschweren Untreue-Skandal um die Sterbekasse „Gerther Versicherungs-Gemeinschaft“ gibt es jetzt neben dem Strafverfahren auch ein Zivilverfahren. Die Kasse will ihr Geld zurückbekommen.

Die Sterbekasse „Gerther Versicherungs-Gemeinschaft“ (rund 12 000 Mitglieder) will das Vermögen, das sie durch den Untreue-Skandal ihres Ex-Vorsitzenden (61) verloren hat, wieder zurückholen.

Vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts klagt sie jetzt gegen zwei Ärzte, weil sie von ihnen über 300 000 Euro zurückfordert. Es geht um das Geld, das jener Ex-Vorsitzende - der im Hauptberuf Steuerberater mit eigenem Büro in Bochum war - aus dem Topf der Versicherten veruntreut hatte. Damit hatte er hohe Steuernachforderungen für seine Steuer-Mandanten bezahlt, ohne ihnen das gesagt zu haben, wie er meint. Er habe sich nicht getraut, ihnen die ärgerliche Nachricht der Steuerforderung zuzumuten. Der 61-Jährige steht zurzeit selbst vor Gericht, vor einer Strafkammer. Insgesamt hat er laut Anklage 1,35 Millionen Euro veruntreut.

Klage auch gegen die Bank angekündigt

Parallel, im Zivilverfahren, muss der Zivilrichter jetzt die knifflige juristische Frage beantworten, ob jemand, für den ohne sein Wissen Steuern nachgezahlt worden sind, vom Geschädigten regresspflichtig gemacht werden kann. Der Richter stellte aber schon die Frage, ob die Sterbekasse die über 300 000 Euro nicht vom Finanzamt zurückfordern muss. Eine Entscheidung wird erst in einigen Wochen erwartet. Die Ärzte wollen, dass die Klage abgewiesen wird. Vielleicht einigen sich die Parteien aber auch außergerichtlich.

Der Anwalt der Sterbekasse hat eine weitere Schadensersatzklage angekündigt - gegen die damalige Bank der Sterbekasse. Sie hätte die veruntreuenden Abhebungen des Ex-Vorsitzenden entdecken müssen, so der Vorwurf.