Bochum. .
Ausgerechnet bei einer Demo „gegen Polizeigewalt“ ist ein Demonstrant selber gewalttätig geworden. Er wurde zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt.
Der 26-jährige Angeklagte hatte am 10. April in Bochum „gegen Polizeigewalt“ demonstriert. Dabei wurde er aber selbst gewalttätig. Er schlug, kratzte, beleidigte und bespuckte Polizeibeamte. Am Montag wurde er zu 1200 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze) verurteilt. Jetzt ist er vorbestraft.
Der arbeitslose Elektroniker hatte damals in der Innenstadt an einer Demo der Antifaschistischen Jugend Bochum teilgenommen. Trotz angespannter Atmosphäre verlief zunächst alles friedlich. Allerdings wurden Polizisten beleidigt. Als einige Demonstranten kontrolliert wurden, rastete der 26-Jährige völlig unberechtigt aus. Er schlug mehrere Polizisten mit der Faust ins Gesicht und kratzte sie dort, zog sie an den Haaren und riss einen zu Boden. Einer Beamtin beschädigte er mit einem Faustschlag einen Frontzahn. Einem Beamten spuckte er ins Gesicht.
„Vereitelung einer nicht verbotenen Versammlung durch grobe Störungen“
Erst knapp drei Wochen zuvor war er bei einem Protest gegen eine angemeldete Demo der rechtsradikalen Gruppierung „Pro NRW“ in Bochum ebenfalls gegen Polizeikräfte gewaltsam vorgegangen. Das Schöffengericht bestrafte ihn „wegen Vereitelung einer nicht verbotenen Versammlung durch grobe Störungen“, Körperverletzung, Widerstands und Beleidigung.
„Sie hatten zwei Totalausfälle in drei Wochen“, sagte Richter Dr. Axel Deutscher. „Sie haben eine halbe Zehnerschaft von Polizeibeamten auf sich gezogen.“
„Ich habe überreagiert“
Der nicht vorbestrafte Angeklagte gab alles zu. „Ich habe überreagiert.“ Trotzdem lederte er im Prozess mit großen Worten erneut gegen die Polizei und ihren Einsatz los. Sie habe damals „gegen die Verfassung verstoßen“.
Staatsanwältin Sabine Wenzel (sie wollte neun Monate Haft auf Bewährung „aus generalpräventiven Gründen“) meinte: „Zu meinem größten Bedauern muss ich feststellen, dass Gewalt gegen Polizeibeamte zunimmt.“ Der Richter gab dem 26-Jährigen einen Schnellkurs in Demokratie: Auch Andersdenkende hätten ein Demonstrationsrecht - nicht nur er.