Bochum. .

Nach zwei Sexpartys, für die eine damals erst 20-jährige Bochumerin engagiert worden war, ist am Dienstag eine 43-jährige Frau vom Gericht freigesprochen worden.

Eine 43-jährige Frau ist am Dienstag vom Vorwurf freigesprochen worden, eine 20-jährige Bochumerin für zwei Sexpartys engagiert und damit auf den Strich geschickt zu haben. Vor dem Schöffengericht stellte sich heraus, dass die heute 21-Jährige bereits vor den Sexpartys freiwillig als Prostituierte gearbeitet hatte. Deshalb war das Anwerben der Angeklagten nicht mehr strafbar.

Die Gelsenkirchenerin hatte im vorigen Jahr in einer Medienanzeige Frauen für die „Wohnungsprostitution“ in Bochum gesucht - für bezahlten Sex in von ihr selbst angemieteten Räumen. Es meldete sich die junge Bochumerin. Sie machte dann auch tatsächlich den Job und bekam dafür Geld. Laut Anklage 200 Euro pro Party.

Die Angeklagte, die schon öfter solche Partys mitorganisiert hatte, meinte, sie habe in diesem Fall nur eine untergeordnete Rolle gespielt und nur Werbung gemacht. Doch darauf kam es gar nicht mehr entscheidend an. Denn die 21-Jährige versicherte, sich schon früher prostituiert zu haben: „Ich habe schon mit 18 angefangen. Ich habe extra bis zum 18. Geburtstag gewartet. Ich wollte das ausprobieren.“ Heute sei sie aber nicht mehr in diesem Gewerbe, behauptete sie.