Bochum. .
Wegen einer Platane und ihren Blättern, die auf ein Nachbargrundstück fallen, wird seit vier Jahren ein Prozess geführt. Am Freitag wurde die Klage zweier Nachbarn bereits zum zweiten Mal abgewiesen.
Seit vier Jahren streiten sich zwei Nachbar-Parteien vor Bochumer Gerichten um eine Platane. Die Krone des über 15 Meter hohen Baumes ragt etwas ins Nachbargrundstück - und wirft den dortigen Bewohnern Blätter in den Garten und auf den Balkon. Trotzdem bekamen die Baumbesitzer am Freitag Recht. Das Landgericht wies eine Klage zweier Nachbarn ab.
Der über 70 Jahre alte Baum, der eine rund 21 Meter breite Krone hat, steht im Garten eines Einfamilienhauses in Langendreer, elf Meter von der Grenze entfernt. Der Hausherr wohnt mit seiner Frau seit vielen Jahrzehnten dort. 2006 fing dann das Drama mit dem Baum an. Das Rentner-Paar sollte seine Platane bis an die Grundstücksgrenze zurückschneiden, forderten Nachbarn.
„Kronenpflegeschnitt durch Seilklettertechnik“
Tatsächlich ließ das Ehepaar eigenen Angaben zufolge für viel Geld einen Profi kommen, der die Platane zurückschnitt („Kronenpflegeschnitt durch Seilklettertechnik“). Aber zwei Nachbarn waren mit dem Ergebnis nicht einverstanden. 2007 zogen sie vor das Amtsgericht. Dort wiesen die Richter die Klage zwar aber, aber die Kläger gingen in Berufung, um ihr Zuhause doch noch blätterfrei zu bekommen. Und so trafen sich die gegnerischen Nachbarn am Freitag vor drei Berufsrichtern am Landgericht wieder. Die Positionen scheinen verhärtet. „Wir können es uns nicht leisten“, sagt die Platanenbesitzerin, „alle paar Jahre den Baum schneiden zu lassen, nur weil ein paar Spitzen überhängen.“
Ein Arborist aus Ahaus kam extra zum Ortsermin an der Bochumer Platane
In der Zwischenzeit war vom Gericht ein Baum-Gutachter mit der Einschätzung der Platane beauftragt worden, ein Arborist (64) aus Ahaus. Er war bereits Anfang 2010 zu einem Ortstermin an der Platane angereist und hatte ein schriftliches (und teures) Gutachten erstellt. Am Freitag erläuterte er es vor Gericht.
„Jeder Baum lässt sich reduzieren, fachgerecht“, sagte er. Allerdings: „Der Habitus des Baumes, das Gesamtbild, muss erhalten bleiben.“ Nach so einem Rundum-Schnitt würde jedoch auch nicht viel weniger Blattwerk auf das Nachbargrundstück fallen. Zumal der Wind sowieso Blätter hinüberpusten würde.
Und so wies auch die zweite Instanz die Klage ab. Die Platane darf bleiben wie sie ist.
Das Wissen der Arboristen scheint übrigens sehr gefragt: „Die Bäume am Dortmunder Borsigplatz betreue ich seit 40 Jahren. In Stuttgart 21 sitze ich auch drin“, sagte er.