Bochum. . Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Bochum hat ein 52-Jähriger, dem wegen Kindesmissbrauchs Sicherungsverwahrung droht, geschwiegen. Er war bereits unter anderem wegen versuchten Totschlags und Heroinschmuggels verurteilt worden.

Der 52-jährige Wattenscheider, dem die Sicherungsverwahrung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs droht (wir berichteten), will vor Gericht kein Wort sagen. Zumindest vorerst nicht. Beim Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Bochumer Landgericht äußerte er sich nicht zu den Tatvorwürfen. Er sagte auch nichts zu seinem Lebenslauf und seinen vielen Vorstrafen. Es sind 19 an der Zahl.

Der in Gelsenkirchen geborene, geschiedene Angeklagte (U-Haft) hat einen großen Teil seines Leben im Gefängnis und in der geschlossenen Spezialpsychiatrie verbracht. 1990 war er sogar wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, später wegen Heroinschmuggels zu über zwei Jahren. Im Jahr 2000 folgten vier Jahre Haft, weil er ein Kind sexuell schwer missbraucht und vergewaltigt hatte. Staatsanwältin Dr. Susanne Folkers will ihn schon seit einigen Jahren in die Sicherungsverwahrung (SV) bringen, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. Sie hat es bisher nicht geschafft, weil die Gerichte den Mann noch immer nicht für gemeingefährlich halten.

Anklage: Achtjähriges Mädchen mehrfach sexuell attackiert

Jetzt aber hat die Staatsanwältin neue Vorwürfe, die den 52-Jährigen bis ins hohe Alter hinter Gitter bringen könnten. In der Zeit vom September 2009 bis März 2010 - wenige Monate nach seiner letzten jahrelangen Inhaftierung - soll er im Umfeld seiner Wattenscheider Wohnung einem achtjährigen Mädchen angeboten haben, mit ihm einen „Porno“ zu machen. 200 bis 300 Euro habe er laut Anklage dafür zahlen wollen. Dabei habe er das Kind im Schritt berührt und es auf Mund und Wange geküsst. Außerdem soll er vor dem Mädchen obszöne Geräusche und Bewegungen gemacht haben. Drei solcher Fälle listet die Anklage auf.

Im vorigen Jahr war der Mann auch noch wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt worden. Als er am 10. September nach sechsmonatiger Haft freikam, soll er sich nur drei Tage später erneut solche Bilder im Internet verschafft haben.

Bisher war er nicht geständig. Der Prozess vor der 3. Strafkammer geht weiter.