Bochum. . Ein vielfach vorbestrafter Sexualverbrecher aus Bochum steht am Donnerstag schon wieder vor Gericht: Kurz nach jahrelanger Haft wegen Kindermissbrauchs soll er sich erneut an einem Kind vergangen haben. Nun wird die Sicherungsverwahrung geprüft.

Ab Donnerstag (27. Januar) geht es in einem Prozess vor dem Bochumer Landgericht um die Frage, ob ein 19-fach vorbestrafter Verbrecher unbefristet in die Sicherungsverwahrung eingewiesen wird oder nicht. Der 52-jährige Bochumer hatte wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes bereits jahrelang hinter Gittern gesessen. Nach seiner Entlassung - so die jetzige Anklage - soll er sich aber erneut an einem Mädchen (8) vergangen haben. Zuvor hatte ein Gutachter dafür gesorgt, dass der Täter freikam.

Einweisung in die Psychiatrie

Die Geschichte des 52-Jährigen steckt voller Verbrechen. Im Vorstrafenregister stehen unter anderem Raub, versuchter Totschlag, Drogendelikte - und eben jener Missbrauch. Dafür war er im Juni 2000 vom Landgericht Bochum zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter ordneten damals auch die unbefristete Einweisung in eine Spezialpsychiatrie an, weil der Täter als psychisch schwer gestört, pädophil und gefährlich galt. Dort saß er dann auch bis März 2007. Dann kam er frei, weil ein Psychiater erklärt hatte, dass der Verbrecher gar nicht in die Psychiatrie gehöre. Anders als die Richter hielt der Arzt den Täter für voll schuldfähig. Damit brach die gesetzliche Voraussetzung für die Psychiatrie weg. Der Täter wurde daher in ein normales Gefängnis ohne Therapie verlegt.

Die Staatsanwaltschaft ließ aber nicht locker und forderte in einem neuen Prozess die „nachträgliche Sicherungsverwahrung“. Das lehnten die Landrichter und auch der BGH aber ab. Im Mai 2009 kam der 52-Jährige frei.

Haft wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften

Die Freiheit dauerte nicht lange. Im März 2010 musste er erneut in Haft, diesmal für sechs Monate, weil er sich kinderpornografische Schriften verschafft hatte. Nach der Entlassung kam heraus, dass er von September 2009 bis März 2010 in Wattenscheid, wo er wohnte, dreimal ein fremdes achtjähriges Mädchen missbraucht haben soll. Dabei war ihm jeder Kontakt zu fremden Kindern streng verboten.

Um diesen Vorwurf geht es ab Donnerstag vor der 3. Strafkammer. Und um die brisante Frage der Sicherungsverwahrung.

Im Prozess wird auch noch eine zweite Anklage erhoben. Nur drei Tage nach seiner letzten Strafhaft (13.9.2010) soll sich der Angeklagte erneut kinderpornografische Bilder verschafft haben. Seit 15. September sitzt er wieder in U-Haft. Er ist nicht geständig.