Aachen. . Dürfen Schwerverbrecher dauerhaft observiert werden? Diese Frage soll heute das Verwaltungsgericht Aachen klären. Die Familie des verurteilten Kinderschänders aus Heinsberg wehrt sich gegen die ständige Beschattung des Schwerverbrechers.

Am Verwaltungsgericht Aachen hat am Montag ein Verfahren darüber begonnen, ob die dauerhafte Observierung von Schwerverbrechern nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis durch die Polizei rechtens ist. Im konkreten Fall geht es darum, ob die 24-stündige Observation eines verurteilten Sexualstraftäters einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre darstellt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Hintergrund ist die Klage der Familie des 59 Jahre alten Mannes aus Heinsberg, der vor zwei Jahren nach seiner Haftentlassung im Haus seines Bruders eingezogen war. Unmittelbar danach hatte der Landrat des Kreises Heinsberg die ständige Beobachtung des Mannes durch die Polizei angeordnet. Dagegen wehrt sich nun die Familie des Schwerverbrechers.

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Der Rechtsanwalt der Familie, Wolfram Strauch, will vor Gericht erreichen, dass die Polizei-Observation beendet wird. Die Maßnahme sei rechtswidrig, sagte er.

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte schon im März vergangenen Jahres einen Eil-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Nun wird der Fall im sogenannten Hauptsacheverfahren erörtert. Der Kinderschänder lebt nach wie vor im Haus des Bruders. Zwischenzeitlich hatte er angeblich einen Umzug nach Mönchengladbach geplant, nach Protesten dort soll er diese Pläne aber aufgegeben haben.

Rund 50 Anwohner aus Heinsberg verfolgten am Montag den Prozessauftakt. Sie fordern die Fortsetzung der ständigen Beobachtung des Mannes. (dapd)