Die Richterin warnte den Angeklagten: Er habe jetzt zwei offene Freiheitsstrafen (auch noch neun Monate auf Bewährung wegen versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung) im Nacken. Falls er erneut straffällig werde, stehe „zu befürchten, dass Sie abgeschoben werden“, sagte sie.