Bochum. In Bochum wird am Freitag ein Einfamilienhaus in bester Lage zwangsversteigert. Was es außer einem privaten Schwimmbad besonders macht.
Das Amtsgericht Bochum hat ein Einfamilienhaus in Bochum-Wiemelhausenzur Versteigerung ausgeschrieben – soweit erstmal unspektakulär. Mit 2913 Quadratmetern Grundstücksgröße und einem Verkehrswert von 1,8 Millionen Euro ist das Objekt eine kleine Rarität.
Luxus in Bochum-Wiemelhausen: Riesiges Grundstück mit zwei Schwimmbädern
„Frei stehendes Einfamilienhaus mit Anbau“, heißt es im Gutachten des 1938 erbauten Anwesen am Tanneneck. Das eingeschossige Gebäude bietet eine Wohnfläche von rund 117 Quadratmetern, wobei das Haus 1978 um einen Anbau ergänzt wurde. Hinzu kommt, dass es komplett unterkellert ist und im Untergeschoss ein privates Schwimmbad auf die neuen Inhaber wartet – ebenso wie eine Doppelgarage und ein großzügiger Garten.
Die Liste der luxuriös anmutenden Verkaufsmerkmale lässt sich entsprechend mit einem zweiten Schwimmbad und mehreren Gartenhäusern fortsetzen, weshalb der Verkehrswert von 1,8 Millionen Euro zunächst wenig überrascht. Allerdings hebt sich ein solches Objekt doch von den anderen beim Amtsgericht Bochum ab. Die weiteren Grundstücke und Häuser sind mit Verkehrswerten von 204.000 Euro bis 645.000 Euro angegeben.
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Amtsgericht Bochum vertippt sich beim Verkehrswert
Wer an der Versteigerung des Anwesens teilnehmen möchte, sollte sich klarmachen: Zehn Prozent des Verkehrswertes (180.000 Euro) müssen vorab beim Gericht als „Sicherheit“ hinterlegt werden.
In der ersten amtlichen Bekanntmachung hatte sich zunächst noch der Fehlerteufel eingeschlichen: Im Justizportal war der Wert des Einfamilienhauses mit „1.8000.000,00 Euro“ angegeben. Ein falsch gesetzter Punkt, eine Null zu viel – klar war: 18 Millionen müssen für das Haus in Bochum-Wiemelhausen nicht aufgewendet werden, denn im Gutachten ist der tatsächliche Verkehrswert von 1,8 Millionen haargenau aufgeschlüsselt. Inzwischen wurde der Wert auch in der amtlichen Bekanntmachung korrigiert.
- Termin: Freitag, 26. April 2024, 9 Uhr
- Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1
- Gebäudeteil A, 1. OG, Saal A1.04
Verkehrswert und Mindestgebot
Der Verkehrswert im Gutachten zu einer Zwangsversteigerungs-Immobilie soll den „gegenwärtigen Marktwert des Objektes“ angeben, erklärt das Amtsgericht in seinen Hinweisen für Bietinteressenten. Er soll also den Preis abbilden, „der bei einer freiwilligen Veräußerung möglicherweise zu erzielen wäre“.
Dieser Betrag muss nicht geboten werden. Es gibt jedoch eine Untergrenze: Der Zuschlag werde von Amts wegen versagt, wenn beim ersten Termin nicht mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes geboten würden, so das Gericht.
Wer bieten will, muss sich mit gültigem Personalausweis oder Pass ausweisen – und bei Abgabe des Gebots eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt laut Gericht in der Regel zehn Prozent des Verkehrswerts. Wichtig: Der Verkäufer haftet z.B. nicht für etwaige Mängel, ebenso wenig hat der Käufer Anspruch auf Gewährleistungen. Er kann auch nicht mehr vom Kauf zurücktreten. Weitere Informationen und Tipps hat das Gericht in einem Merkblatt zusammengefasst, das online zu finden ist.