Bochum. Fünf Zwangsversteigerungen sind in Bochum bis Mai angesetzt: eine Wohnung, zwei Doppelhaushälften und zwei Mehrfamilienhäuser. Die Details.
Schnäppchen auf dem Immobilienmarkt sind selten – gleiches gilt für Zwangsversteigerungen in Bochum „Wir hatten in den vergangenen Jahren deutlich rückläufige Zahlen“, sagte Amtsgerichtsdirektor Oliver Hoffmann im Frühjahr 2023 zur WAZ. Und auch der Blick in den Kalender des Amtsgerichts für die ersten Monate 2024 zeigt nur fünf Termine.
Die aber könnten für all jene interessant sein, die auf der Suche nach einem Eigenheim sind; unter anderem stehen zwei Einfamilienhäuser zur Versteigerung. Zwangsvollstreckungen offensichtlich heruntergekommener Bruchbuden sind in der Liste diesmal keine zu finden.
In allen fünf Fällen handelt es sich um sogenannte „Teilungsversteigerungen“, offiziell „Zwangsversteigerungen zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“. Dabei kommen Immobilien von Eigentümergemeinschaften unter den sprichwörtlichen Hammer, also beispielsweise von Paaren nach einer Trennung oder aber Erbengemeinschaften, die sich nicht einigen können. Das sind die Termine im Überblick:
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Zwangsversteigerung am 16. Februar: Eigentumswohnung
Am 16. Februar (9 Uhr) geht es um eine kleine Eigentumswohnung in Bochum-Gerthe. Das 29-Quadratmeter-Appartment (Wohn-/Schlafraum, Diele, Bad, Balkon) liegt im zweiten Obergeschoss eines großen Wohnkomplexes am Castroper Hellweg 482, der fünf viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 225 Wohnungen umfasst. Zur Wohnung gehören ein Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage sowie ein Kellerabteil. Baujahr war laut Gutachten „ca. 1994“.
Die Gutachterin beschreibt den Grundrisszuschnitt als „zweckmäßig“. Als sie die Wohnung im Mai 2022 besichtigte, stand diese leer. Sie sei in einem „befriedigenden baulichen Zustand“, urteilte die Sachverständige und beschrieb, dass erste Renovierungen und Malerarbeiten im Wohn-/Schlafraum stattgefunden hätten. Das besichtigte Gemeinschaftseigentum sei beim Ortstermin „in einem insgesamt guten bis befriedigenden baulichen Zustand“ gewesen. Als Verkehrswert setzt die Gutachterin 47.000 Euro an.
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Zwangsversteigerung am 23. Februar: Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung
Zur Versteigerung am 23. Februar (9 Uhr) steht das mit einem Einfamilienhaus sowie drei Garagen bebaute Grundstück Grüner Weg 33 in Kornharpen. Es handele sich dabei um eine Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung sowie rückwärtigem Anbau, beschreibt die Gutachterin, die das Haus im April 2023 besichtigt hat. Das Haus stammt aus dem Baujahr 1925, der Anbau wurde laut Baugenehmigung 1969 ergänzt.
Insgesamt gehe es um eine Wohnfläche von rund 160 Quadratmetern, heißt es im Gutachten. Die Doppelhaushälfte ist zweigeschossig und voll unterkellert, das Dachgeschoss ausgebaut. Bei dem eingeschossigen, nicht unterkellerten Anbau handelt es sich laut Gutachten um ein ehemaliges Stallgebäude. Den Verkehrswert schätzt die Gutachterin auf 346.000 Euro.
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Zwangsversteigerung am 5. April: Doppelhaushälfte mit Anbau
Das Haus, das am 5. April (9 Uhr) zwangsversteigert werden soll, liegt in einer Anliegerstraße in der Nähe des Ruhrparks, am Steinzeitweg 37. Es handelt sich um ein 1952 erbautes, eingeschossiges Einfamilienhaus, voll unterkellert und mit ausgebautem Dachgeschoss. 2009 wurde es laut Gutachten kernsaniert und durch den seitlichen Anbau erweitert. Die Wohnfläche betrage rund 160 Quadratmeter.
Die Gutachterin attestiert dem Haus einen „zeitgemäßen, gehobenen Ausstattungsstandard“ und einen „gepflegten Zustand“ – der hat auch seinen Preis: Als Verkehrswert setzt die Sachverständige 645.000 Euro an.
Zwangsversteigerung am 12. April: Mehrfamilienhaus und unbebautes Grundstück
Am 12. April um 9 Uhr werden ein Mehrfamilienhaus an der Unteren Heidestraße 34 und ein unbebautes Grundstück an der Wehlaustraße in Bochum-Hamme versteigert.
Laut Wertgutachten ist das Flurstück 2311, 2312, Untere Heidestraße 34, bebaut mit einem zweigeschossigen, vollunterkellerten Dreifamilienwohnhaus, Wiederaufbau 1956, sowie einer Doppelgarage und einem Stellplatz. Im Erdgeschoss befinden sich zwei Wohnungen (ca. 43 und 52 Quadratmeter), im Obergeschoss eine ca. 96 Quadratmeter große Wohnung. Das Gebäude soll sich in einem altersentsprechenden, normal unterhaltenen und gepflegten Zustand befinden. Zum Teil sei modernisiert und renoviert worden.
Dazu gehört laut Amtsgericht mit dem Flurstück 1343 auch ein unbebautes Grundstück an der benachbarten Wehlaustraße. Das Grundstück ist 328 Quadratmeter groß, rechteckig geschnitten und wird aktuell als Gartenfläche genutzt. Eine Bebauung (Doppelhaus mit Garage) ist gemäß Baugenehmigung vom 5. August 2021 möglich. Die Baugenehmigung ist drei Jahre gültig.
Den Verkehrswert für Grundstücke und Immobilien hat das Amtsgericht Bochum auf 491.000 Euro festgelegt.
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Zwangsversteigerung am 3. Mai: Mehrfamilienhaus
Am 3. Mai (9 Uhr) schließlich kommt ein Mehrfamilienhaus aus dem Baujahr 1904 an der Hardenbergstraße 6 in Wattenscheid unter den Hammer. In dem dreigeschossigen Bau unweit des August-Bebel-Platzes sind sieben Wohnungen mit einer Wohnfläche von zusammen rund 390 Quadratmetern. Die Wohnungen hätten beim Ortstermin im Mai 2023 nicht besichtigt werden können, heißt es im Gutachten.
Drei der Wohnungen waren laut Gutachten zum Zeitpunkt der Besichtigung vermietet, drei von Verfahrensbeteiligten oder Familienangehörigen bewohnt, eine habe leer gestanden. Zum Haus gehörten zwei Stellplätze im Hof; ob diese vermietet sind, sei nicht bekannt. „Das Gebäude macht bis auf die sichtbaren Instandhaltungsrückstände einen insgesamt normal unterhaltenen, jedoch einfachen Eindruck“, urteilt die Sachverständige. Sie veranschlagt einen Verkehrswert von 328.000 Euro.
Alle genannten Termine finden im Amtsgericht Bochum (Josef-Neuberger-Straße 1) statt, im Saal A1.04 (Gebäudeteil A, 1. Obergeschoss). Das Gericht weist darauf hin, dass die Verfahren allein in Händen der Gläubiger liegen. Diese könnten das Zwangsversteigerungsverfahren jederzeit einstellen und damit auch die anberaumten Termine aufheben lassen.
Verkehrswert und Mindestgebot
Der Verkehrswert im Gutachten zu einer Zwangsversteigerungs-Immobilie soll den „gegenwärtigen Marktwert des Objektes“ angeben, erklärt das Amtsgericht in seinen Hinweisen für Bietinteressenten. Er soll also den Preis abbilden, „der bei einer freiwilligen Veräußerung möglicherweise zu erzielen wäre“.
Dieser Betrag muss nicht geboten werden. Es gibt jedoch eine Untergrenze: Der Zuschlag werde von Amts wegen versagt, wenn beim ersten Termin nicht mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes geboten würden, so das Gericht.
Wer bieten will, muss sich mit gültigem Personalausweis oder Pass ausweisen – und bei Abgabe des Gebots eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt laut Gericht in der Regel zehn Prozent des Verkehrswerts. Wichtig: Der Verkäufer haftet z.B. nicht für etwaige Mängel, ebenso wenig hat der Käufer Anspruch auf Gewährleistungen. Er kann auch nicht mehr vom Kauf zurücktreten. Weitere Informationen und Tipps hat das Gericht in einem Merkblatt zusammengefasst, das online zu finden ist.