Bochum. Im Prozess um den Bochumer Garagen-Mord schilderte die Mutter des Angeklagten, wie kalt er zu ihr sein konnte: „Du bist wie der Teufel.“

„Du bist wie der Teufel. Dein Gesicht sieht wie der Teufel aus.“ Das soll der Hauptangeklagte (27) im Prozess um den Garagen-Mord vom Bochumer Hustadtring zu seiner Mutter (47) gesagt haben. Das berichtete diese selbst am Mittwoch vor dem Schwurgericht. Sie gab einen Einblick in das Wesen und die Persönlichkeit ihres Sohnes.

Am Ende ihrer Aussage weinte sie bitterlich und wurde im Zuschauerbereich des Gerichtssaales von einer Vertrauten in den Arm genommen und getröstet. Ihr Sohn auf der Anklagebank zeigte keinerlei Regung und würdigte der Szene keinen einzigen Blick.

Am 7. März soll er einen Bochumer (58), der ihm völlig unbekannt war, nach einer banalen Verkehrsstreitigkeit mit sieben Schüssen getötet haben. Im Stile einer Hinrichtung.

Garagen-Mord Bochum: „Wenn er so geguckt hat, hatte ich Angst vor ihm“

Bis zu seiner Festnahme Ende Mai durch ein SEK der Polizei in seiner Wohnung wohnte der Angeklagte bei seiner Mutter. Dort habe es immer wieder Streit zwischen ihnen gegeben, sagte die 47-Jährige. Sie spricht von einem „merkwürdigen Verhalten“ ihres Kindes seit einigen Jahren. „Wie ein Roboter“ habe er vor ihr gestanden mit einem Blick, der „hart, wie erstarrt“ gewesen sei. „Er hat mir in die Augen geguckt und keine Mimik gehabt, so, als wüsste er viel mehr über mich. Wenn er so geguckt hat, hatte ich Angst vor ihm.“

Er habe sie „Lügnerin“ genannt, „eine sehr niederträchtige Frau“. Oder: Ich habe noch nie so eine ekelhafte Frau gesehen.“ Er habe sich auch über das Essen zu Hause beschwert. „Du packst da was rein, das mich krank macht.“ Und: „Du wäscht meine Wäsche nicht.“ Als religiöser Türke habe er ihr vorgeworfen: „Warum bedeckst Du Dein Haupt nicht, warum betest Du nicht?“

Mutter schildert mehrere körperliche Angriffe des Angeklagten auf sie

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Außerdem habe ihr Sohn sie zu Hause mehrfach körperlich angegriffen, „am Hals gepackt und gegen die Wand gedrückt“, auch nach dem Mord in Bochum vom 7. März. Er habe sie öfter weggeschubst, wenn sie ihm im Wege gestanden habe.

Große Probleme habe ihr Junge auch mit ihrem früheren Lebensgefährten gehabt, der bis 2018 ebenfalls in der Wohnung gelebt habe. „Er hat meinen Partner gehasst, er wollte, dass ich mich von ihm trenne“, sagte sie. Tatsächlich sei der Mann (nicht der Vater des Angeklagten) 2018 ausgezogen, „zu 70 Prozent“ wegen ihrer Sohnes. „Die Feindschaft wurde jeden Tag größer.“

Angeklagter soll „böse Geister“ in seiner Wohnung vermutet haben

Die Mutter schilderte auch absonderliche Äußerungen ihres Kindes. „Böse Geister“ seien in der Wohnung, die seine Sachen verlegen würden. Auch von „schwarzen Gesichtern“ habe er geredet.

Ob der Angeklagte aufgrund dieser Auffälligkeiten zur Tatzeit im März vermindert schuldfähig gewesen sein könnte, wird von einer forensischen Psychiaterin und einem Psychiater bewertet. Sie verfolgen den Prozess und geben am Ende ihre Einschätzung ab. Noch aber steht die Täterschaft an sich gar nicht fest, wiewohl die Beweislage stark belastend ist. Der Angeklagte schweigt. Ihm droht „lebenslänglich“.