Bochum. Der Angeklagte im Fall des Garagen-Mordes von Bochum sitzt fast den ganzen Tag in Einzelhaft. Arbeiten darf er auch nicht: Sicherheitsgründe.
Der mutmaßliche Mörder (27) vom Bochumer Hustadtring steht in der JVA Bochum unter besonders strenger Bewachung. Weil er auch während der Inhaftierung als gefährlich und „nicht gemeinschaftsfähig“ gilt, wurden Sicherheitsvorkehrungen angeordnet.
Wenn seine Einzelzelle geöffnet wird, muss dies von zwei Justizvollzugskräften getan werden und nicht nur von einer. Von gefährlichen Gegenständen wird er ferngehalten. Der Türke aus Dortmund soll, wie es hieß, „einen erheblichen Hass auf Menschen haben, insbesondere Deutsche“. Und Verbindungen ins Dortmunder Clan-Milieu haben.
Angeklagter sitzt „23/7“ in seiner Einzelzelle in der JVA Bochum
Das wurde am Dienstag, am zwölften Hauptverhandlungstag vor dem Schwurgericht bekannt. Der Angeklagte, sagte eine Vollzugsbedienstete, sei „23/7 in der Zelle“. Allein. Nur zu einer Freistunde pro Tag komme er raus. Zur Arbeit in den Werkstätten der Krümmede wird er nicht zugelassen. „Bisher ist kein geeigneter Arbeitsplatz gefunden worden.“ Überall käme er ja mit gefährlichen Gegenständen wie etwa Werkzeug in Kontakt. „Das könnte nicht verantwortet werden.“
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Der 27-Jährige soll am Morgen des 7. März 2023 einen 58-jährigen Bochumer in dessen Audi TT in einer Gemeinschaftsgarage am Hustadtring mit sieben Schüssen hinterrücks erschossen haben, nachdem er wenige Tage zuvor eine banale verbale Auseinandersetzung im Straßenverkehr gehabt habe. Das arg- und wehrlose Opfer, ein Telekom-Mitarbeiter, war gerade in sein Auto unweit seiner Wohnung gestiegen, als die Geschosse von hinten und der Seite in seinen Körper und den Kopf eindrangen.
Mutmaßliche Tatwaffe lag unter dem Bett des Angeklagten
Ende Mai wurde der Angeklagte in seiner Wohnung durch ein SEK der Polizei gefasst. Die mutmaßliche Tatwaffe lag unter seinem Bett, in einen Teppich eingerollt.
Im Prozess schweigt er. Völlig ruhig und in sich gekehrt wirkend sitzt er die ganze Zeit da. Ob er vor einem Urteil, das Anfang Dezember geplant ist, noch etwas sagen will, ist unklar, wie sein Verteidiger sagt.
Bei der Aufnahme in der JVA wurde ein Fragebogen ausgefüllt. Rechnen Sie mit einer mehrjährigen Haftstrafe? Es wurde „Ja“ angekreuzt.“ Dem Mann droht die Höchststrafe nach deutschem Recht: lebenslänglich. Sogar die Feststellung einer „besonderen Schwere der Schuld“ steht im Raum. Das würde eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung erst dann möglich machen, wenn er rund 50 Jahre alt ist.
Psychische Auffälligkeiten des Angeklagten in der JVA Bochum
Im Prozess ging es auch um psychische Auffälligkeiten in der JVA. Der Verdacht einer schizophrenen Psychose kam auf, wurde aber nicht bestätigt. Der anfangs sehr verschlossen wirkende Häftling hatte berichtet, dass er „ein schwarzes Gesicht“ sehe, ohne dies näher zu beschreiben. Zeitweise trat er in eine Art Hungerstreik. Er bekam Psychopharmaka und wurde wegen möglicher Suizidgefahr von einer Kamera in der Zelle überwacht. Diese Maßnahme wurde aber aufgehoben.