Auch in Bochum sitzen immer mehr Menschen zum Betteln auf der Straße. Doch was ist dabei erlaubt und was nicht? Was gilt für Straßenmusiker?

Es gibt immer mehr Bettler in der Bochumer Innenstadt, das bestätigt die Stadt Bochum auf Nachfrage – jedoch ohne konkrete Zahlen zu nennen. Doch was ist erlaubt – und was nicht?

Die Bochumer Sicherheitsverordnung untersagt lediglich das „aggressive Betteln“ sowie „das Betteln unter Beteiligung von Kindern oder Jugendlichen“. Was heißt „aggressiv“? Die Verordnung klärt auf: Gemeint ist, „wenn die bettelnde Person die angebettelte Person anfasst, festhält, bedrängend verfolgt, hartnäckig anspricht, Tiere als Druckmittel einsetzt oder sich (...) in den Weg stellt, legt oder setzt“.

Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes seien täglich in der Innenstadt im Einsatz, um die Vorgaben zu überprüfen, berichtet Nina Klein. „Bei aggressivem Betteln werden regelmäßig Platzverweise erteilt.“ Deren Zahl lässt die Stadtsprecherin offen und verweist auf die städtischen Streetworker, die Hilfe und Beratung anbieten.

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Straßenmusikerinnen und -musiker brauchen eine Genehmigung

Um als Straßenmusiker seine Künste darzubieten, muss eine Genehmigung bei der Stadt beantragt werden. Die umfasst fünf Tage, wird im Technischen Rathaus an der Hans-Böckler-Straße ausgestellt und kostet pauschal 25 Euro.

„Es wäre viel besser, wenn es wie früher auch tageweise Genehmigungen für fünf Euro gäbe“, sagt Musiker Benjamin Stein, während Esther Breitschneider für kurze Zeit verharrt, um den Santur-Klängen zu lauschen. „Mir ist auch schon aufgefallen, dass es kaum noch Straßenmusiker gibt“, meint die Passantin. Ganz anders als bei den Bettlern. „Aber wenn die nett und freundlich sind, gebe ich immer etwas.“

Für das Bermudadreieck erkennt Sprecher Christian Bickelbacher keine Probleme. „Auf der Straße oder am Parkhaus-Eingang werden bettelnde Männer und Frauen ausdrücklich geduldet“, versichert der Gastronom. Nur in den Lokalen und auf den Außenterrassen seien sie nicht erwünscht. „Wir sagen dann: Hier bitte nicht. Dem wird in aller Regel auch Folge geleistet.“