Bochum. An einer Bochumer Grundschule hat der OGS-Träger gewechselt. Die Schule will dem nicht zustimmen. Warum dies nun finanzielle Folgen haben kann.

Der Ärger um den OGS-Trägerwechsel an der Frauenlobschule in Bochum bricht nicht ab. Seit August ist die Arbeiterwohlfahrt (Awo) verantwortlich für den Offenen Ganztag. Einige Eltern kämpfen weiter dagegen – und für den ehemaligen Träger Outlaw.

Per Eilverfahren hatte die Schulkonferenz versucht, die Trägerschaft durch die Awo an der Frauenlobschule zu verhindern, zog bis vor das Oberverwaltungsgericht (OVG). Zwar habe das Gericht ihnen inhaltlich Recht gegeben. Doch aufgrund der Kürze der Zeit könne man keine einstweilige Umsetzung erwirken, heißt es von Elternvertretern.

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Awo bleibt OGS-Träger an der Frauenlobschule – Stadt drohen finanzielle Verluste

Die Awo bleibt also Träger. Doch: Der Stadt Bochum könnten finanzielle Verluste drohen, weil die Schule der neuen Vereinbarung weiterhin nicht zugestimmt hat. Im Beschluss vom Oberverwaltungsgericht heißt es: „Nach derzeitig geltender Erlasslage kann das Land seine Zuwendungen (...) für die an der Frauenlobschule eingerichtete Ganztagsschule im Schuljahr 2023/24 vom Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (...) abhängig machen.“

Die Stadt Bochum teilt auf Anfrage mit, dass es sich laut Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg um eine Summe in Höhe von 222.030 Euro für das laufende Schuljahr handle. „Die Stadt Bochum steht in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg, inwieweit eine Landesförderung unter den Gegebenheiten des OVG-Beschlusses möglich ist“, so Pressesprecherin Charlotte Meitler.

Eine Zustimmung der Schulkonferenz gibt es weiterhin nicht. Yves Thissen, Schulpflegschaftsvorsitzender der Frauenlobschule, teilt am Mittwoch mit: „Die Schulkonferenz hat sich gestern noch einmal einstimmig gegen die Unterzeichnung des Kooperationsvertrags ausgesprochen.“ Damit wolle man widerspiegeln, dass die Schulverwaltung sich keinen Millimeter auf die Eltern zubewege.

Gemeinsam mit Judith Kampschulze aus der Pflegschaft der Frauenlobschule haben Kinder schon im Februar gegen den neuen OGS-Träger protestiert. Bisher ohne Erfolg.
Gemeinsam mit Judith Kampschulze aus der Pflegschaft der Frauenlobschule haben Kinder schon im Februar gegen den neuen OGS-Träger protestiert. Bisher ohne Erfolg. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Die Stadt Bochum versteht den gerichtlichen Beschluss ebenfalls so, dass die Vereinbarung nur mit Unterschrift der Schulleitung gültig ist. Diese wiederum müsse sich an die Beschlüsse der Schulkonferenz halten, die dadurch ein indirektes Mitbestimmungsrecht hat. Das Gericht habe aber auch ausgeführt, dass die Zustimmung nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigert werden dürfe.

Kein gültiger Vertrag? Awo hält sich bedeckt

Trotzdem gehe die Stadt davon aus, dass die fehlende Unterschrift keine Bedeutung hat – wenn der Zuschlag bereits erteilt wurde und die Zustimmung vorher nicht als Bedingung in das Vergabeverfahren eingeführt worden ist. Diesen Punkt habe das Oberverwaltungsgericht offengelassen.

Von der Awo heißt es auf Anfrage: „Die Vertragssituation kommentieren wir nur insoweit, als dass wir vollstes Vertrauen in unsere Vertragspartnerin, die Stadt Bochum, haben“, so Sprecher Christopher Becker. „Wir sind mit dem Start an der Frauenlobschule bis jetzt äußerst zufrieden. Dies spiegelt sich auch im Feedback der Eltern wider, auch hier erhalten wir auf dem direkten Weg nur positive Rückmeldungen.“

Stadtgestalter unterstützen die Eltern

In einer Pressemitteilung der Stadtgestalter, die die Schule unterstützen, heißt es: „Die Stadt erhält also voraussichtlich keine Zuwendungen und muss für die entsprechenden Kosten alleine aufkommen. Das wird teuer.“ Die Wählergruppe habe den Beschluss an die Kommunal- und Schulaufsicht weitergeleitet, damit von dort weiteres veranlasst werde.

In den Schriftsätzen im Laufe des Gerichtsverfahrens habe das Schulverwaltungsamt bereist zugesichert, dass künftig das Verfahren zur Auswahl eines OGS-Trägers grundlegend verändert werden solle, insbesondere solle jeder Schulkonferenz vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens die Kooperationsvereinbarung zur Zustimmung vorgelegt werden, so die Stadtgestalter.

Von der Stadt heißt es dazu, dass die aktuelle Vergabe bis zum 31. Juli 2027 laufe, mit der Möglichkeit, zweimal um ein Jahr zu verlängern. Es müsse abgewartet werden, inwieweit dann, durch Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen OGS-Platz 2026, eine Ausschreibung weiterhin erforderlich sei.

Schulpflegschaftsvorsitzender Thissen sagt: „Leider ist es so gekommen, wie im Vorfeld befürchtet.“ Die Situation vor Ort sei kribbelig, die Betreuung unzufriedenstellend. Es werde nicht deutlich, welches Personal in welchem Umfang im Offenen Ganztag arbeite. Neben anderen Punkten sei es auch beim Mittagessen immer wieder zu Änderungen gekommen.

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„Natürlich kommt es anfänglich immer zu kleineren Herausforderungen, denen wir uns stellen: So gab es tatsächlich einmal mittags abweichend vom Speiseplan Suppe statt Nudeln, was die Kinder nicht schlimm fanden“, sagt Becker.

Zur Personalsituation äußert sich die Awo so: Am Standort Frauenlobschule seien acht Mitarbeitende beschäftigt, die auch vorher schon am Standort tätig waren. Hinzu komme unter anderem die neue Leitung.

Eltern wollen nicht locker lassen – und werfen Fragen auf

Bereits im Februar dieses Jahres hatten sich die Eltern der Frauenlobschule gegen den Trägerwechsel gewehrt. „Für Outlaw, gegen OGS-Trägerwechsel“, schrieben sie auf ein großes Banner und kritisierten ein intransparentes Vergabeverfahren. Ein Gespräch im Vorfeld mit allen beteiligten Parteien habe es beispielsweise nie gegeben.

Stattdessen wünschte man sich die weitere Zusammenarbeit mit dem Träger Outlaw, mit dem die Eltern stets zufrieden waren. An der Frauenlobschule startete eine Petition, am Ende gab es mehr als tausend Unterschriften. Auch die Sonnenschule und Grundschule Günnigfeld waren vom Trägerwechsel betroffen.

Die Eltern der Frauenlobschule machen indes klar: „Wir sind mit dem Ding nicht fertig“, so Thissen. Es müsse geprüft werden, wie eine OGS geführt werden kann, wenn es keinen gültigen Kooperationsvertrag gibt. Dabei wolle man im Sinne aller Kinder und Familien eine gute Lösung finden.