Querenburg. Das Land plant den Abriss der Zeche Klosterbusch in Bochum – dagegen formiert sich Widerstand. Es soll sogar ein konkretes Kaufangebot vorliegen.

Das Lottental unterhalb der Ruhr-Universität in Bochum steht wie kaum ein anderer Ort über die enge Verbindung von natürlicher Umgebung, Landwirtschaft und industrieller Entwicklung im Süden des Ruhrgebietes. Dazu gehört untrennbar das vorhandene Ensemble der ehemaligen Steinkohlenzeche Klosterbusch. Doch nachdem verschiedene Überlegungen zu einer weiteren Nutzung der alten Zechengebäude gescheitert sind, plant der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) nun den Abriss der rund hundert Jahre alten Zechen-Gebäude. Dagegen formiert sich Widerstand.

„Gemeinsam mit den gegenüberliegenden gut erhaltenen Wohnhäusern für die Angestellten der Zeche sowie mit dem zugehörigen Steinbruch ist die Anlage ein Zeugnis dafür, dass nicht nur in der Frühzeit der industriellen Kohlenutzung die Ruhr ein Ort des Abbaus war, sondern hier bis in die Nachkriegszeit betrieben wurde“, so Hans Hanke, Vorsitzender der Kortumgesellschaft. Die Stadt Bochum bezeuge diese Bedeutung durch Hinweistafeln vor den Gebäuden.

Blick auf die Zeche Klosterbusch mit dem Steinbruch im Hintergrund. Die große Maschinenhalle, mit Werkstattgebäude und Verwaltung davor sind erhalten geblieben.
Blick auf die Zeche Klosterbusch mit dem Steinbruch im Hintergrund. Die große Maschinenhalle, mit Werkstattgebäude und Verwaltung davor sind erhalten geblieben. © Stadt Bochum, Presseamt | Fotografen der Stadt Bochum

Zunächst jedoch die offizielle Begründung des BLB für den geplanten Abriss: „Eine Weiternutzung oder Umnutzung der bestehenden Gebäude ist – aufgrund der baulichen Situation und da das Gelände in einem Landschaftsschutzgebiet liegt – nicht möglich.“ Im Anschluss soll das Grundstück als Ausgleichsfläche renaturiert und bepflanzt werden. Dabei räumt der BLB ein, dass die Prüfung auf die mögliche Erhaltenswürdigkeit Aufgabe der Denkmalbehörden sei.

Kaufangebot eines Bochumers ist bekannt

Zuständig ist in diesem Fall, da die Gebäude im Besitz des landeseigenen BLB sind, nicht die Stadt als untere Denkmalbehörde, sondern vielmehr direkt der Arnsberger Regierungspräsident (Obere Denkmalbehörde). Auf Anfrage dieser Redaktion erklärt Arnsberg, dass dort die Planungen als auch die Bedenken der Kortumgesellschaft bekannt seien. Es laufen Gespräche und Abstimmungen. „Weiterhin haben wir den BLB gebeten, uns weitere Unterlagen, u. a. zum Unterhaltungszustand der Liegenschaft, zuzusenden. Nach Eingang der Antwort des BLB werden wir über die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens entscheiden“, so die Sprecherin des Regierungspräsidenten, Ursula Kissel.

Die Kortumgesellschaft indes weiß vom konkreten Kaufangebot eines Bochumers. Dieser potenzielle Käufer, so heißt es, wolle allerdings zunächst im Hintergrund bleiben. In einer umfangreichen Stellungnahme werden auch andere Nutzungsmöglichkeiten angerissen, etwa als Heimat für die „Arbeitsgemeinschaft Nahverkehrsgeschichte“, die seit langem Unterstellmöglichkeiten für ihre historischen Busse suche. Denkbar sei zudem die Verwendung als Lager für Theaterrequisiten, Bühnenbilder oder Objekte der Kunst im öffentlichen Raum.

Eine Bibliothekarin vor einem Buchregal in der Aufbauzeit der Unibibliothek in der ehemaligen Zeche Klosterbusch.
Eine Bibliothekarin vor einem Buchregal in der Aufbauzeit der Unibibliothek in der ehemaligen Zeche Klosterbusch. © Stadt Bochum, Presseamt | Fotografen der Stadt Bochum

Schließlich stehen die Zechengebäude für die frühe Ruhr-Universität. Denn von 1962 bis 1965 wurden hier die späteren Literatursammlungen der RUB aufgebaut. Zeitweise bis zu 100.000 Bände wurden hier gesammelt und katalogisiert. Es entstand die seinerzeit modernste Bibliothek der Bundesrepublik.

Warum nicht eine kurzfristige Nutzung zulassen?

Dabei erinnert Hanke daran, dass Bochum nicht zuletzt mit der Jahrhunderthalle im heutigen Westpark die Erfahrung gemacht habe, das „Zulassen unterschiedlicher kurzfristiger Nutzungen zu einer guten Lösung führen kann“.

Die Stadt Bochum ist offziell für die Denkmalwürdigkeit der klassizistischen großen Halle mit den nebenstehenden Verwaltungsgebäuden nicht zuständig. Doch dem Vernehmen nach wäre sie möglicherweise zu einer anderen Entscheidung gekommen.