Bochum. 300 Wohnungen sollen in Bochum-Weitmar entstehen. Das von Nachbarn kritisierte 100-Millionen-Euro-Projekt bekommt nun eine neue Wendung.
Etwa 300 Wohnungen sollen in einem 3,7 Hektar großen Neubaugebiet neben dem Schloßpark Weitmar in Bochum entstehen. Im März hatte das Projekt trotz großer Bedenken der „Initiative Schloßpark“ die nächste verwaltungstechnische Hürde genommen. Nun gibt es allerdings eine plötzliche Wendung: Für einen Teil der Bebauung könnte die rechtliche Grundlage fehlen. Und deshalb haben der Projektentwickler und die Stadt Bochum reagiert.
Ein Teil des Baugebiets in Weitmar darf vielleicht nicht bebaut werden
Der westliche Bereich des „B-Plans 964 Schloßstraße“ liegt womöglich zumindest in Teilen in einem Gebiet, das vom Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) als Freiraum vorgesehen ist – und daher nicht bebaut werden darf. Stefanie Adams vom Investor, der Eckehard Adams Wohnungsbau GmbH aus Essen, spricht von einer „Grauzone, die man so oder so auslegen kann. Und da wollen wir formell auf der richtigen Seite sein.“
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Bochums Bauverwaltung geht zwar davon aus, „dass die beabsichtigte wohnbauliche Nutzung aus dem RFNP entwickelt ist“, sagt Stadtsprecher Thomas Sprenger. Die Rede ist von einer „maßstabsbedingten Parzellenunschärfe“. Allerdings könnte eine gerichtliche Überprüfung „eventuell zu einer unterschiedlichen Bewertung kommen“, so Sprenger. Vorsichtshalber wird auf „Wunsch des Projektentwicklers“, der sich juristisch beraten lassen hat, der B-Plan daher geteilt: in einen West- und einen Ostteil.
Inhaltlich gebe es keine Änderungen, heißt es. Nur werde das Planungsrecht nicht für einen, sondern für zwei formal getrennte Bebauungspläne geschaffen.
Initiative ist verärgert über stillschweigende Änderung durch die Verwaltung
Das hat nicht nur Konsequenzen für die interessierten Anrainer. Die „Initiative Schloßpark“ war von der Teilung, von der sie nur zufällig erfahren hat, völlig überrascht und musste in kurzer Zeit eine neue Stellungnahme einreichen. „Untragbar“ nennt Kai Krämer, Sprecher der Bürgerinitiative (BI), dieses Vorgehen der Verwaltung. Denn: Eine verpasste Stellungnahme zum geteilten B-Plan könnte rechlichte Konsequenzen haben; so etwa ein stillschweigendes Einvernehmen, weil keine Einwendungen gemacht wurden.
Es stellt sich auch die Frage, ob auf der kleineren West-Fläche, die die Stadt dem Investor zur Verfügung stellt, während der größere Ost-Teil der Stiftung Situation Kunst gehört hat, tatsächlich Wohnungen entstehen. Die Stadt hält an ihren Plänen fest, versichert der Sprecher. „Es ist geplant, beide Teilgebiete zum Satzungsbeschluss zu bringen, um zeitnah Planungsrecht für die geplante Wohnbebauung zu schaffen. Auf der Basis der Satzungsbeschlüsse können Bauanträge gestellt werden.“ Indes: Während Investor Adams den Ost-Teil bereits gekauft hat, ist der Kauf der städtischen Fläche noch nicht notariell beurkundet.
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Investitionssumme ist auf 100 Millionen Euro gestiegen
Dennoch gibt sich auch Stefanie Adams optimistisch, dass das gesamte Plangebiet bebaut wird, drei bis vier Jahre veranschlagt sie als Gesamtbauzeit. Mögliche rechtliche Unwägbarkeiten auf der Westseite spielten für den Bauablauf keine Rolle. Die Bebauung in diesem Bereich würde ohnehin erst im letzten Abschnitt umgesetzt. Adams: „Wir wollen noch in diesem Jahr mit der Erschließung beginnen und je nachdem, wie schnell die Bauanträge bearbeitet werden, auch mit dem ersten Quartier.“ Das erste Gebäude, das dort entstehen soll, ist eine Kindertagesstätte.
Dramatisch verändert hat sich das Investitionsvolumen. Es steigt nach Auskunft von Stefanie Adams von ursprünglich 70 auf mittlerweile 100 Millionen Euro. Verantwortlich dafür seien Baukostenentwicklung, Inflation, qualitative Verbesserungen sowie Vorgaben der Stadt. Dazu gehöre etwa die Verpflichtung, die Dächer zu begrünen und auf ihnen PV-Anlagen zu errichten.
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Bedenken gegen die Planungen bestehen weiterhin
Derweil bleiben – unabhängig von der Teilung des B-Plans – die Bedenken der Initiative gegen die Größe des Projekts bestehen. Sie reichen von einer zu hohen Bauweise einiger Gebäude (fünfgeschossig) über eine zu hohe Zahl geplanter Wohnungen (300 nach Auskunft des Investors) bis hin zu einer zu hohen Belastung der Schloßstraße als einziger Zufahrtsstraße zum Quartier von der Hattinger Straße aus. Mittlerweile hat die BI dazu auch eine neuerliche Stellungnahme abgegeben.
Allerdings zweifelt sie an der Auslegung durch die Stadt. Sie sieht in der Teilung nicht die Neuauslegung eines schon aufgestellten B-Plans, „sondern den Start zweier rechtlich selbstständiger Bebauungsplanverfahren“, für die es eine neuerliche, separate Aufstellung geben müsse.