Bochum. Das OVG Münster hat 13 Klägern aus Bochum Recht gegeben. Die Stadt muss Vorauszahlungen für einen Straßenbau erstatten. Es ist ein Etappensieg.

Bis vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster sind 13 Eigentümer von Häusern auf der Straße „Auf der Prinz“ in Altenbochum und Harpen gezogen. Sie wollen Vorausleistungen für Straßenbauarbeiten in Höhe von etwa 150.000 Euro zurückhaben, die die Stadt ihnen 2015 abverlangt hat. Und sie haben Recht bekommen. Bochum muss das Geld an die Hausbesitzer zurückbezahlen.

OVG Münster entscheidet zugunsten Bochumer Bürger gegen die Stadt

Dementsprechend gut gelaunt waren einige der Besitzer, die am Dienstag an dem öffentlichen Verfahren vor dem OVG teilgenommen und die ihren Sieg in einem Café nahe des Gerichts gefeiert haben. „Demokratie und Recht ist offenbar noch in Takt“, heißt es aus Kreisen der Kläger. Die Hauseigentümer sehen sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die von der Stadt geforderten Erschließungsbeiträge null und nichtig sind, weil die Straße „Auf der Prinz“ bereits Anfang des 20. Jahrhunderts fertiggestellt worden sei und es sich damit um eine vorhandene Straße handele.

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Ein Urteil hat das OVG nur in einem der 13 Verfahren gesprochen, „weil in den zwölf anderen Fällen die Stadt von sich aus diese Bescheide aufgegeben hat“, so Gerichtssprecherin Gudrun Dahme im Gespräch mit dieser Redaktion. Vorausgegangen sei ein schriftlicher Hinweis des Senats. Der habe den Beteiligten vor einigen Wochen geschrieben, dass die Bescheide schon allein deshalb rechtswidrig seien, „weil falsche Abrechnungsabschnitte gebildet worden sind“. Früher habe das 900 Meter lange Straßenstück auf dem Gebiet zweier selbstständiger Kommunen gelegen. „Die eine hatte schon etwas abgerechnet. Jetzt hat Stadt Bochum andere Abschnitte gebildet als damals und das ist rechtlich ein Problem.“

Vorläufige Einschätzung des Gerichts: „Auf der Prinz“ ist keine beitragsfreie Straße

Die eigentlich zentrale Frage, ob bei der Straße „Auf der Prinz“ eine Beitragsfreiheit vorliegt, weil es sich um eine vorhandene, längst erschlossene Straße handelt, ist damit immer noch nicht beantwortet. Der Senat hat aber in der Verhandlung eine vorläufige Einschätzung gegeben; „nämlich, dass das nicht eine beitragsfreie Straße ist unter dem Gesichtspunkt einer älteren, vorhandenen Erschließungsanlage“, so die Gerichtssprecherin“.

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Demnach könnte die Stadt die Anwohner über die Endabrechnung der mittlerweile längst beendeten Straßenbauarbeiten doch noch zur Kasse bitten. Das allerdings hängt auch vom schriftlichen Urteil ab. Dieses will die Stadt auf jeden Fall abwarten, bevor sie sich zum Verfahren äußert, so Stadtsprecher Thomas Sprenger.

Eigentümer erwägen Klage, weil ihnen die Akteneinsicht erschwert worden sei

Abwarten will auch Klägerin Susanne Jorczik. Sie geht davon aus, dass die Verwaltung noch die Erschließungsgebühren von den Anwohnern fordern wird, und sagt. „Ich werde alles daran setzen, dass die Stadt dann noch einmal haushoch verlieren wird.“ Aus der Welt sei auch noch nicht das Thema Akteneinsicht. „Man konnte ja nicht so ohne Weiteres Einsicht nehmen in die Akten, wie es das Gesetz vorsieht. Das ist bis zum Schluss schwierig gewesen.“ Auch in dieser Sache erwägen die Eigentümer rechtliche Schritte.