Bochum. . 14 Anwohner der Straße „Auf der Prinz“ wehren sich gegen Erschließungsbeiträge. Sie bezweifeln, dass diese noch erhoben werden dürfen

  • 14 Klagen reichten Anwohner der Straße „Auf dem Prinz“ vor zwei Jahren gegen die Stadt Bochum ein
  • Sie wehrten sich gegen Vorausleistungen auf die endgültigen Erschließungsgebühren
  • Das Gericht entschied gegen sie. Damit ist der Streit aber offenbar noch nicht zu Ende

Im Februar 2015 erhielten die Eigentümer der Straße „Auf der Prinz“ in Altenbochum und Harpen jeweils Schreiben von der Stadt. Und die verhießen nichts Gutes. Insgesamt 173 273,57 Euro verlangte die Verwaltung als Vorausleistung auf die endgültigen Erschließungsbeiträge.

14 Anlieger klagten dagegen vor dem Verwaltungsgericht. Sie argumentierten: „Die Ersterschließung ist längst erfolgt“, so Susanne Jorczik, deren Bruder und Mutter in einem der betroffenen Häuser „Auf dem Prinz“ wohnen. Das sei zumindest im Fall ihrer Familie auch belegbar. Ihr Uropa habe die Straßenbaukosten 1914 bezahlt.

Gericht weist Klage ab

Die Stadt Bochum und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sehen das anders. Ende Mai hat das Gericht die Klage der Anwohner abgewiesen, die Vorausleistung sei rechtens. „Für die Position der Kläger konnten keine Unterlagen vorgelegt werden“, so Wolfgang Thewes, Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, wo derzeit noch 38 sogenannte Erschließungsbeitragsverfahren gegen die Stadt Bochum anhängig sind.

Aus Sicht von Susanne Jorczik liegt die Justiz falsch. Ihre Familie, die eine Vorausleistung von knapp 7000 Euro bezahlen musste, erwägt nun den Weg zur nächsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, „da die Stadt Bochum dem Gericht und dem Anwalt nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.“ Damit meint sie die Hausakte für das Gebäude mit der Hausnummer 135. Einen Einblick darin habe die Verwaltung ihr verwehrt und auch nicht dem Gericht zur Verfügung gestellt, mit dem Hinweis, diese lagere in einem Keller mit verschimmelten Akten. Jorczik: „Die Stadt muss doch Akteneinsicht gewähren.“ Sie wirft der Verwaltung vor, lückenhaft recherchiert zu haben.

Verschimmelte Akten

Die Stadt bestätigt, dass die Akten derzeit nicht einsehbar seien. Wegen des Schimmelbefalls sei der Zutritt zum Keller verboten. Es werde geprüft, ob die Akten digitalisiert werden können. Tatsächlich hatte die WAZ Ende 2015 berichtet, dass drei Kilometer Ordner im Rathauskeller von Schimmel befallen sind. Damals hieß es schon, die Reinigung müsse geprüft werden, die Akten sollten in Räume an der Wittener Straße gebracht werden.

Was die Straße „Auf der Prinz“ betrifft, so sagt Susanne Jorczik derweil, der Stadt sei bekannt gewesen, dass es sich um eine „öffentliche Straße nach altem Recht“ handele. Das jedenfalls habe ihr eine Mitarbeiterin der Verwaltung in einer E-Mail mitgeteilt. Folglich könne auch keine Ersterschließung geltend gemacht werden. Dem widerspricht die Verwaltung. Entscheidend sei, dass das Verwaltungsgericht entschieden habe, die betreffende Straße sei noch keine öffentliche Straße, die Erschließungsbeiträge demnach rechtens.

Die Klägerin wundert sich derweil, warum die Stadt Reinigungsgebühren für eine Straße erhebe, die noch gar keine Straße ist.