Bochum. Graffiti kann Kunst sein – oft aber ist es ärgerliche Schmiererei. Diese zu beseitigen, ist teuer. Bochum gibt jedes Jahr viel Geld dafür aus.

Mitarbeiter der Deutschen Bahn haben am 19. Februar einen 27-jährigen Mann gestellt, der an der Haltestelle Bochum-Ehrenfeld mehrere Flächen mit Graffiti beschmiert haben soll. Im November wurden vier Männer am Hauptbahnhof erwischt, die dort mit Spraydosieren hantiert haben. Es sind Ausnahmen: Meistens bleiben Sprayer nämlich unerkannt.

Farbschmierereien in Bochum – Täter werden selten gefasst

Täter werden „selten bis gar nicht ermittelt“, lässt die Stadt Bochum auf Anfrage der FFB-Fraktion im Rat wissen. Oder eben nur in Ausnahmen.

Dabei ist die Zahl gemeldeten Farbschmierereien erheblich. Alleine im vergangenen Jahr hat die Gebäudereinigung (ZGR) der Zentralen Dienste in 166 Fällen Graffiti entfernt, im Jahr davor waren es 149 Fälle mit unerwünschten Schmierereien, 2019 sogar 197 Fälle. Nicht alle Fälle seien vergleichbar, so die Verwaltung. Im Vorjahr etwa sei ein Graffiti an der Autobahnunterführung Bergstraße entfernt worden, das allein eine Fläche von mehr als 30 Meter Länge bedeckt hat.

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Kosten von 128.555 Euro allein im vergangenen Jahr

Die ZGR wird, so die Auskunft, von einigen städtischen Töchtern und seit einiger Zeit auch von der Autobahn GmbH bei Autobahnunterführungen für das Entfernen von Graffiti beauftragt. Für Privathaushalte in Bochum dürfen sie aus rechtlichen Gründen aber nicht aktiv werden.

Die Kosten dafür sind erheblich. Allein im vergangenen Jahr hat Bochum 128.555 Euro ausgegeben, um Schmierereien von Wänden zu beseitigen. Ein Jahr vorher waren es sogar 267.175 Euro, so die Verwaltung.

Insgesamt gab es nach Auskunft der Polizei 2021 auf Bochumer Stadtgebiet 587 Fälle von Sachbeschädigung durch gesprühte oder per Edding aufgetragene Farbe. Die Aufklärungsquote lag bei 11,07 Prozent.

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Stadt warnt vor Konsequenzen und verweist auf Projekt

Die Stadt weist ausdrücklich auf die Konsequenzen hin, die Sprayern drohen: Strafrechtlich können Täterinnen und Täter zu sozialen Arbeitsstunden oder oder gar zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Zivilrechtlich müssen sie den entstandenen Schaden erstatten. Jugend und/oder Mittellosigkeit schützen dabei nicht vor Strafe. 30 Jahre lang können Geschädigte ihren Anspruch auf Erstattung geltend machen.

Dazu muss es nicht kommen, heißt es bei der Stadt. Sie verweist auf ihr Projekt „Hin und weg – Graffitikunst statt Schmierereien“.