Bochum/Hattingen. Für seinen Revolverschuss durchs Bein eines Bekannten in Bochum ist ein Hattinger zu Haft verurteilt worden. Das wahre Tatmotiv blieb unklar.
Der Revolverschütze (49) von einer Bochumer Aral-Tankstelle wollte eine Bewährungsstrafe, aber das Landgericht Bochum gewährte sie ihm nicht. Die 8. Strafkammer verhängte am Freitag gegen den Hattinger (49) wie vom Staatsanwalt gefordert drei Jahre Haft wegen gefährlicher und versuchter schwerer Körperverletzung.
Der Transportunternehmer ist bisher völlig unbestraft und führte eine normales Leben. Dann kam der Nachmittag des 23. Juli 2022. An der Tankstelle an der Berliner Straße in Wattenscheid war er mit einem 45-jährigen Essener verabredet, mit dem er Streit hatte. Beide stiegen aus ihren Pkw aus und standen sich dicht gegenüber. Nach einem kurzen Wortwechsel zückte der 49-Jährige einen mit Schrot geladenen Trommelrevolver und drückte ab.
Täter rief nach dem Schuss selbst die Bochumer Polizei an
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Die Geschosse drangen komplett durch den Oberschenkel. Nach kurzer Flucht Richtung Hattingen rief der Täter selbst die Polizei. Gut zwei Monate saß er in U-Haft, kam dann unter Auflagen (etwa 20.000 Euro Kaution, Pässe abgeben) frei. Das Opfer ist bis heute körperlich und psychisch angegriffen.
Das Tatmotiv blieb ungeklärt. Im Prozess behauptete der Angeklagte, dass er dem anderen nur zur Warnung zwischen die Beine habe schießen wollen, versehentlich aber ins Bein getroffen habe. Der Mann habe von ihm zuvor Schutzgeld (10.000 Euro) erpressen wollen und gedroht, seine Familie umzubringen. Dieses Motiv war aber nicht belegbar. Der 45-Jährige hingegen, der vor der Tat ein Praktikum in der Spedition des Angeklagten gemacht hatte, erzählte etwas von einem Streit um ein Knöllchen nach einer Fahrt mit einem Firmen-Lkw.
Richter: „Irgendein krummes Geschäft hat Sie verbunden“
Beiden Versionen traute das Gericht nicht. „Irgendein krummes Geschäft hat Sie verbunden.“ Und irgendwas habe sich der Angeklagte nicht gefallen lassen wollen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.