Bochum. Wegen Mitgliedschaft bei den rechtsradikalen Hammerskins hat die Stadt Bochum einen Mitarbeiter gefeuert. Sie muss aber eine Abfindung zahlen.

Nachdem die Stadt Bochum einen langjährigen Mitarbeiter (33) fristlos gekündigt hatte, weil er Mitglied bei den rechtsradikalen so genannten Hammerskins sei, muss sie jetzt eine Abfindung zahlen.

Das hat das Bochumer Arbeitsgericht in einem Urteil entschieden. Dort hatte der als Techniker beschäftigte Familienvater gegen seinen Rauswurf geklagt.

Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses zwischen Stadt Bochum und Arbeitnehmer

Das Gericht sah die Kündigung zwar als „nicht sozial gerechtfertigt“ an, da die Mitgliedschaft des Klägers bei den sog. Hammerskins „keine betrieblichen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis“ gehabt habe. Trotzdem löste das Gericht das Arbeitsverhältnis auf, weil „eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zu erwarten war“. Allerdings verurteilte die Kammer die Stadt zur Zahlung einer Abfindung.

Zur Höhe wurde nichts bekannt; sie richtet sich unter anderem nach dem Gehalt und der Betriebszugehörigkeit. Zudem gibt es einen kleineren Abschlag. Dabei hat das Gericht auch die Entstehung der Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses zu bewerten.

Gekündigter aus Bochum soll rechtsextreme Konzerte besucht haben

Der seit 15 Jahren bei der Stadt beschäftigte Kläger wollte bei der Stadt weiterarbeiten. Bei der Arbeit habe er sich niemals Verfehlungen geleistet und auch keine rechten Äußerungen von sich gegeben, hatte sein Anwalt erklärt. Die Hammerskins seien auch keine verbotene Organisation.

Ein Anwalt der Stadt hatte aber erklärt, dass der Gekündigte auch rechtsextreme Konzerte mit „verachtenswerten“ Texten besucht habe – und er habe sicher gewusst, was dort gesungen werde.

Die Stadt will das Urteil nun prüfen. Ein Sprecher sagte am Freitag der WAZ: „Wir sind froh, dass es erstinstanzlich grundsätzlich zu einer Trennungsentscheidung gekommen ist, denn das war von Anfang an unter Hauptanliegen, weil wir in der Verwaltung rechtsradikalem Gedankengut keinen Platz einräumen.“

Ein zweiter, gleichgelagerter Kündigungsfall wird am 14. Januar vor Gericht verhandelt.