Bochum. Zum zweiten Mal ist die Stadt Bochum mit dem Versuch, Mitarbeiter mit rechtsextremer Gesinnung fristlos zu feuern, gescheitert. Hier das Urteil.
Die Stadt Bochum ist mit ihrer fristlosen Kündigung gegen einen Mitarbeiter im Tiefbauamt, der der rechtsextremen Gruppe „Hammerskins“ angehört, am Arbeitsgericht zum Großteil gescheitert. Die 5. Kammer erklärte den Rauswurf für unwirksam. Der 33-Jährige hatte gegen seine Entlassung geklagt.
Weil das Arbeitsverhältnis aus Sicht der Stadt wegen jener Mitgliedschaft völlig zerrüttet ist, hätte das Gericht das langjährige Arbeitsverhältnis auch auflösen und die Stadt zu einer Abfindung verurteilen können, aber auch das tat es nicht.
Kläger muss nicht sofort weiterbeschäftigt werden
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Nur in einem Nebenpunkt hatte der Kläger keinen Erfolg: Er muss nicht sofort weiterbeschäftigt werden, weil im Antrag seine konkrete Arbeitsaufgabe nicht hinreichend genug festgelegt worden sei.
Die Stadt wird wohl in Berufung gehen. Ihr Anwalt betont, dass der Kläger die Ideen des Grundgesetzes untergrabe. Eine weitere Zusammenarbeit mit dessen Kollegen sei nicht zumutbar. „Das geht nicht, das wäre eine Katastrophe.“
Der Kläger-Anwalt sagt jedoch, dass sein Mandant, ein Familienvater, sich am Arbeitsplatz immer korrekt verhalten und auch keine politischen Äußerungen getätigt habe. „Mein Mandant verachtet niemanden. Er hat seinen Job immer gern gemacht und hängt an ihm.“
Weiterer Fall mit einem Hammerskin-Mitglied wird bald ebenfalls neu verhandelt
Auch ein zweiter, gleichartiger Fall mit einem Hammskins-Mitglied wird bald neu in der Berufung verhandelt. Auch in diesem Fall war die Stadt im vorigen Dezember am Arbeitsgericht mit der fristlosen Kündigung nicht durchgekommen; sie sollte eine Abfindung zahlen.