Bochum. Leih-E-Scooter ersetzen nur selten eine Autofahrt und nerven, wenn sie mal wieder achtlos auf dem Boden liegen. Ein Verbot wäre trotzdem falsch.
Wenn Sie an dieser Stelle ein Plädoyer für Nutzen und Komfort der flinken Flitzer diverser E-Scooter-Anbieter erwarten, dann muss ich Sie enttäuschen. Ja: Die Leih-Roller nerven mich, wenn sie achtlos hingepfeffert das Spazieren auf dem Bürgersteig stören. Und ja: Es gibt Unfälle mit be- und angetrunkenen Fahrerinnen und Fahrern. Und eine Autofahrt ersetzt der Ritt auf einem E-Scooter wohl auch nur selten.
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Aber deshalb gleich ein Verbot? Würden wir alle Dinge verbieten, die theoretisch im Stadtbild nerven können, dann wäre es ziemlich leer in Bochum. Hunde-Kot auf dem Bürgersteig, falsch parkende Autos – nur zwei von vielen Beispielen. Aber sind deshalb Autos und Hunde verboten?
Bleiben wir bei den Fakten: Bei der Stadt kommen nur wenige Beschwerden über die insgesamt 2200 Leihroller an. Zwar gab es 2021 immerhin 49 offiziell gewordene Unfälle auf und mit E-Scootern, trotzdem ist die Zahl (noch) gering. Wenn das so bleibt, dann sollten Städte vor Verboten zurückschrecken und Bürgerinnen und Bürger einen umgeworfenen Roller für den nächsten Rollstuhlfahrer lieber selbst zur Seite stellen anstatt sich darüber aufzuregen.
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