Bochum. Nach der Randale rund um den Aufstieg des VfL Bochum in die 1. Bundesliga stand erneut ein Bochumer vor Gericht. Der Prozess war schnell beendet.

Nach mehreren Verurteilungen wegen der schweren Randale beim Aufstieg des VfL Bochum in die 1. Bundesliga am 23. Mai 2021 stand am Donnerstag erneut ein Bochumer vor dem Amtsgericht. Diesmal war die Verhandlung aber schnell zu Ende – das Verfahren wurde mangels Beweisen ohne Auflage eingestellt.

Die Anklagevorwürfe waren schwer. Nach dem alles entscheidenden Sieg des VfL gegen Sandhausen kamen Tausende Fans zur Kreuzung Castroper Straße/Stadionring und feierten ausgelassen, überwiegend friedlich. Einige aber machten richtig Randale, warfen Dosen, Flaschen und zündeten Seenotfackeln beziehungsweise Bengalos. Laut Anklage werden diese zwischen 700 und 2500 Grad heiß und sind in der Lage, „mühelos“ auch Schutzkleidung von Polizeikräften zu durchdringen. Diese könnte nur 350 Grad aushalten.

Vorwurf: Extrem heiße Seenotfackel in Richtung von Bochumer Polizeikräften geworfen

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In der Menschenmenge soll auch der 24-jährige Angeklagte aus Bochum gewesen sein. Ihm wurde vorgeworfen, einen Bengalo gezündet, ihn in Hüfthöhe geschwenkt und mit dem giftigen Rauch Augenreizungen und Ätzungen bei den Menschen in der Nähe verursacht zu haben. Das habe er billigend in Kauf genommen. Zudem soll er die Fackel in Richtung von 20 Polizeikräften geworfen und sich bei der Flucht von einem Beamten losgerissen haben.

Verteidiger Christoph Pindur erklärte allerdings: „Mein Mandant bestreitet die ihm zur Last gelegten Taten.“

Im Gerichtssaal wurde ein Video von der Polizei abgespielt. Darin konnte das Gericht keinerlei Beweise dafür sehen, dass der Angeklagte der Täter war. Zudem war sogar der angeklagte Tatbestand an sich aus Sicht des Gerichts „nicht verwirklicht“ worden.

Staatsanwaltschaft Bochum wehrte sich nicht gegen die Einstellung des Strafverfahrens

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Die Staatsanwaltschaft wehrte sich nicht und stimmte der Anregung der Richterin zu, das Verfahren einzustellen. „Ich glaube, das ist eine sachgerechte Entscheidung.“

Die Staatsanwaltschaft hatte damals mehr als 200 Verfahren wegen der Aufstiegs-Randale eingeleitet. Viele Verdächtige wurden durch öffentliche Foto-Fahndung ermittelt – so auch der Angeklagte. Zwei Personen hatten der Polizei einen Hinweis auf den Angeklagten gegeben. Der Gesuchte trug aber Corona-Maske und Kappe, so dass die Hinweisgeber sich möglicherweise geirrt haben. Nicht einmal geklärt ist, ob der Angeklagte überhaupt bei den Aufstiegsfeierlichkeiten anwesend war: Er bestritt es nicht, bestätigte es aber auch nicht – er sagte kein Wort.