Bochum. Für seine Beteiligung an der Randale zum Aufstieg des VfL Bochum im Mai 2021 soll ein 19-Jähriger büßen. Obwohl er seinem Prozess fernblieb.
„Ganz schön frech, nicht zu seinem Gerichtstermin zu kommen“, sagte die Richterin. Sie meinte einen 19-jährigen Bochumer, der am Mittwoch um 9 Uhr vor dem Amtsgericht erscheinen sollte – wegen der Randale unmittelbar nach dem Aufstieg des VfL Bochum am vergangenen 23. Mai.
Damals war der Jubel über den Aufstieg in die 1. Liga riesengroß. 6000 bis 7000 Menschen feierten – großteils friedlich – spontan am Stadion, vor allem im Bereich des Stadionrings und der Castroper Straße. Einige aber randalierten und attackierten die Polizei, die mit einem massiven Aufgebot erschienen war, mit Flaschen-, Dosen- und Steinwürfen. Neun Polizeikräfte wurden verletzt. Zudem wurde Pyrotechnik abgebrannt.
212 Strafverfahren wegen Randale beim VfL-Bochum-Aufstieg
Die Staatsanwaltschaft leitete nachher 212 Strafverfahren ein, ermittelte per Foto-Fahndungen in den Medien viele Tatverdächtige und erhob zahlreiche Anklagen. Die ersten sind jetzt bei Gericht terminiert. Wie zum Beispiel an diesem Mittwoch im Saal A2.05. Vorwurf: Der Angeklagte soll in einer Gruppe von rund 400 Feiernden eine Rauchfackel entzündet und sie geschwenkt haben. Juristisch wertet die Staatsanwaltschaft dies als „schwere Gefährdung durch Freisetzung von Giften“ und versuchte gefährliche Körperverletzung – weil der Rauch die Atemwege von anderen Menschen hätte reizen können.
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Doch auf der Anklagebank erschien nur Pflichtverteidiger Christoph Pindur; sein Mandant blieb unentschuldigt fern. Ein Anruf bei ihm zu Hause endete im Anrufbeantworter.
Angeklagter aus Bochum soll 150 Euro an die Staatskasse zahlen
Ganz umsonst wollte die Richterin den Termin aber nicht gemacht haben. Sie entschied: Der Angeklagte soll bis 15. Mai 150 Euro an die Staatskasse zahlen, dann würde das Strafverfahren ohne Urteil eingestellt. Zahlt er nicht, muss der 19-Jährige am 6. Juli erneut auf die Anklagebank.
Eine andere, viel bedeutendere Strafsache zum Thema VfL Bochum ist hingegen noch nicht bei Gericht terminiert, obwohl die Anklage längst vorliegt: Der folgenschwere Bierbecherwurf vom 18. März von einem Fanblock auf einen Linienrichter beim Spiel gegen Gladbach. Angeklagt ist ein 38-jähriger Bochumer. Der Richter hat die Anklage bisher noch nicht zugelassen; weshalb es auch noch keinen Prozesstermin gibt.