Bochum. Dreimal an einem Tag soll ein 44-Jähriger in einem Bochumer Altenheim sexuell übergriffig geworden sein. Vor Gericht ist er nicht geständig.
Waren die Körperberührungen nur freundschaftlich gemeint oder wurde der Angeklagte bei seiner damaligen Kollegin (34) sexuell übergriffig? Um diese Frage ging es am Mittwoch vor dem Amtsgericht. Angeklagt war ein ehemaliger Mitarbeiter (44) eines Bochumer Seniorenzentrums, dass laut Anklage auch der Tatort war.
Es geht um drei mutmaßliche Übergriffe am 1. Oktober 2021: Einen Kuss auf die Wange der Altenpflegerin auf dem Balkon eines Dienstzimmers, eine Nachfrage nach ihrem Sexualleben und einen Griff auf die Schulter und eine deutlich engere Annäherung in einem Patientenzimmer: Als die 34-Jährige eine Seniorin ins Bett gelegt habe, soll ihr Kollege sich hinter sie gestellt, ihre Hüfte gepackt und ihr Gesäß an seinen Unterleib gedrückt haben, um sich sexuell zu erregen.
Pflegerin zeigte ihren Kollegen bei der Polizei Bochum an
Kriminalität in Bochum- Mehr Einbrüche, mehr SexualdelikteDer verheiratete Mann soll schon bei der ersten Annäherung gewusst haben, dass der Kollegin das alles unangenehm war. Kurz darauf zeigte sie ihn bei der Polizei an. Seitdem arbeitet er nicht mehr in dem Heim.
Der Angeklagte kann sich teilweise nicht erinnern oder bestreitet die Vorwürfe. Das sorgt beim Gericht für Irritationen. Denn der 44-Jährige hatte über seinen Verteidiger schon vor dem Prozess ein Entschuldigungsschreiben an die Pflegerin geschickt. Er habe sie nicht belästigen wollen und nur Spaß machen wollen. Er bedauere sehr, dass er sie in eine unangenehme Situation gebracht habe. Im Prozess ergänzte er, dass das, was die Frau für sexuelle Belästigung gehalten habe, nur freundschaftlich gemeint gewesen sei, ohne sexuelle Hintergedanken.
Am 8. Mai beginnt der Prozess vor dem Amtsgericht Bochum ganz von vorn
Im Raum stand eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen, aber nur bei einem reuigen Geständnis. Weil das ausblieb, lädt das Gericht jetzt für den 8. Mai mehrere Zeugen und führt eine volle Beweisaufnahme durch.