Bochum. Ein Bochumer ist vom Vorwurf, dass er eine Frau sexuell massiv nötigen wollte, freigesprochen worden. Der Fall war nicht sicher aufklärbar.
Der Vorwurf wog schwer: Der 40-jährige Angeklagte sollte eine Bekannte (24) bei ihr zu Hause aufs Bett geworfen und versucht haben, sie gewaltsam sexuell zu nötigen. Mit Hochziehen des Rocks und weiteren Handlungen. Der Prozess endete aber mit Freispruch.
Der mutmaßliche Übergriff soll sich am 11. März 2020 in der Mietwohnung der Frau im Bochumer Südwesten ereignet haben. Laut Anklage hatten beide zunächst gekifft. Als die Frau den Bochumer habe wegschicken wollen, weil sie noch etwas anderes zu tun habe, soll er erklärt haben, dass er bleiben und bei ihr übernachten werde. Dann soll er sie sexuell massiv bedrängt haben. Sie habe die Attacke aber abwehren und ihn aus der Wohnung drängen können.
Zeugin hatte der Polizei Bochum anfangs nichts von einem sexuellen Übergriff erzählt – „aus Scham“
Im Hausflur des Mehrfamilienhauses rief der Mann auf rätselhafte Weise verstört um Hilfe. Die im Haus lebende Vermieterin holte die Polizei. Den Beamten hatte die 24-Jährige anfangs gar nichts von einem sexuellen Übergriff erzählt – „aus Scham“, wie sie im Prozess erklärte. Später erhob sie dann aber doch die Vorwürfe.
Verteidiger zur Aussage der Frau: „Viel Licht und viel Schatten“
Diese konnten sich nach langer Befragung der Frau vor dem Schöffengericht aber nicht mehr sicher aufklären lassen. Der Angeklagte bestritt alles, und die Aussagen der Frau, die die Anklage bestätigte, waren für das Gericht nicht belastbar genug. „Viel Licht und viel Schatten“, hätten die Schilderungen der Frau gehabt, sagte Verteidiger Martin Gentz. Das Gericht entschied denn auch auf Freispruch nach dem In-dubio-pro-reo-Grundsatz – im Zweifel für den Angeklagten – und folgte damit dem Antrag des Staatsanwalts.
Die Zeugin musste vor Gericht polizeilich vorgeführt werden, weil sie mehrfach für das Gericht nicht erreichbar war. (B.Ki.)