Bochum. 603 Grundsteuererklärungen muss die Stadt Bochum abgeben – und hat sie fristgerecht eingereicht. Damit ist sie anderen zum Teil um Längen voraus.

Auf etwa 102.000 Grundsteuererklärungen von Immobilien- und Grundstücksbesitzern haben die Finanzämter Bochum-Mitte und -Süd in den vergangenen Monaten gewartet. 28.500 sind bis zum Stichtag 31. Januar nicht eingegangen – von Privatpersonen, von Firmen, womöglich auch von Behörden. Die Stadt Bochum indes hat ihre Hausaufgaben gemacht.

Bochum liefert Grundsteuererklärungen pünktlich ab

„Für Immobilien der Stadt liegen 603 Grundsteuerveranlagungen vor“, heißt es auf Anfrage dieser Redaktion. Und: „Die Schreiben der Finanzämter wurden rechtzeitig beantwortet.“

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Das ist offenbar nicht selbstverständlich. In Oberhausen etwa ist die Stadt der Finanzbehörde noch Angaben über 17 Objekte schuldig. Und der Bund als größter Grundbesitzer in Deutschland, er verfügt über 26.000 Liegenschaften, hat offenbar eine noch größere Informationslücke. Er will seine letzten Daten erst im September weiterreichen und verpasst seine eigene Frist damit um satte acht Monate.

Bochum will keine „Extra-Gewinne“ aus der neuen Grundsteuer ziehen

Derweil äußert sich die Stadt Bochum zu Befürchtungen, sie könnte „Extra-Gewinne“ aus der Grundsteuerreform ziehen. Es dürfe nicht zu einer „pauschalen Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger“ kommen, so Ratsmitglied Jens Lücking (UWG: Freie Bürger). Kämmerin Eva Hubbert habe bereits vor geraumer Zeit erklärt, „dass die Aufkommensneutralität das Ziel ist“, so Stadtsprecher Thomas Sprenger. Das bedeute, dass die jährlichen städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer insgesamt gegenüber den aktuell gültigen Berechnungsgrundlagen gleich bleiben. Wenn der künftige Grundsteuerhebesatz 2024 festgelegt werde, sei es das Ziel, diesen „so zu wählen, dass die Aufkommensneutralität erreicht wird“.

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Individuelle Belastung kann höher oder geringer ausfallen

Allerdings: In den Haushaltsplanungen unterscheiden sich die Werte für die Einnahmen aus der Grundsteuer B: 88,8 Millionen Euro in diesem Jahr und 91,4 Millionen Euro 2025, wenn die neue Steuerberechnung erstmals gelten soll.

Von der Gesamtbetrachtung zu unterscheiden ist, so die Stadt, „die persönliche Belastung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger, die sich durch die neuen Bewertungsregelungen ergeben“, so der Sprecher. Auf Basis des neuen Grundsteuerwertes könne es zu individuellen Belastungen, aber auch zu Entlastungen gegenüber der bisherigen Bewertung kommen.