Bochum. Die Stadt Bochum und das Amtsgericht suchen 756 neue Schöffinnen und Schöffen. Ein anspruchsvolles Ehrenamt, das nicht jeder bekleiden kann.

Das Rechtsamt und das Amtsgericht in Bochum haben eine riesige Stellenausschreibung gestartet: Gesucht werden 756 Frauen und Männer, die über Schuld und Unschuld in Strafprozessen und die Höhe von Strafen entscheiden. Alle fünf Jahre müssen neue Schöffen gewählt werden. In diesem Jahr ist es wieder so weit.

Schöffin und Schöffe zu sein, ist ein besonders verantwortungsvolles Ehrenamt. Sie sitzen in Hauptverhandlungen zu zweit neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die Profis und können einen Berufsrichter auch überstimmen. Es reicht die Zwei-Drittel-Mehrheit.

Schöffen werden per Los den jeweiligen Prozessen zugeordnet

Damit entscheiden sie mit, ob ein Angeklagter freigesprochen oder bestraft wird, eventuell auch eine lebenslanger Haftstrafe verbüßen muss. Schöffen werden per Los den Prozessen zugeordnet. Dabei kann es um Ladendiebstahl oder Mord gehen.

„Das ist mit Sicherheit kein Larifari-Ehrenamt“, sagt Susanne Kiesewetter, die bereits Schöffin ist und sich auch wieder bewirbt. „Für mich gibt es kein spannenderes Ehrenamt.“

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Gesucht werden 595 Menschen für Erwachsenen-Strafverfahren und 161 für Jugend-Strafverfahren. Der Großteil wird am Landgericht eingesetzt, die anderen am Amtsgericht. 2024 geht es los.

Um eine Auswahl zu haben, braucht das Rechtsamt doppelt so viel Bewerber wie benötigt gebraucht – 1512. „Das ist viel“, sagt Amtsleiterin Ursula Beaupain.

Dies sind die Voraussetzungen, um Schöffin oder Schöffe zu werden

Schöffe kann nicht jeder werden: Er muss in Bochum wohnen, zwischen 25 und 69 Jahre alt und Deutscher sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, fit genug sein, um auch mehrere Stunden einer Verhandlung folgen zu können und – bei Jugendverfahren – Erfahrungen in der Erziehung haben. Vor allem: Er muss objektiv und unvoreingenommen sein – auch bei unsympathischen Angeklagten.

Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig. Wohl aber muss eine geistige Beweglichkeit vorhanden sein, um komplexe Zusammenhänge bewerten zu können.

Nicht geeignet sind Leute, die erheblich vorbestraft sind, gegen die ein Verfahren wegen schwerer Straftaten läuft, die für die Stasi gearbeitet haben, die insolvent, bei der Justiz beschäftigt oder Religionsdiener und Ordensmitglieder sind.

Im kommenden April läuft die Bewerbungsfrist ab

Bewerbungsfrist ist am 10. April 2023 für das Amt eines Jugendschöffen, am 30. April 2023 für das Schöffenamt bei Verhandlungen gegen Erwachsene. Am Ende entscheidet ein Wahlausschuss. Schöffen haben Anspruch auf Kostenerstattung und Verdienstausfall.

Das Bewerbungsformular gibt es online unter www.bochum.de/schöffenwahl. Rückfragen beantwortet das Rechtsamt unter 0234 910 64 43 oder per E-Mail unter schoeffenwahl@bochum.de.