Düsseldorf. Im Unterschied zu Bayern wird es in NRW keine Fristverlängerung geben. Eine Woche vor Fristende fehlten noch Millionen Grundsteuererklärungen.

Im Unterschied zu Bayern verlängert Nordrhein-Westfalen die Frist für die Grundsteuererklärung nicht. „Wir nicht“, sagte ein Sprecher des NRW-Finanzministers am Dienstag in Düsseldorf der Deutschen Presse-Agentur auf die Frage, ob auch das bevölkerungsreichste Bundesland nach dem Vorbild von Bayern die Frist verlängert.

Wenige Tage vor Abgabefrist hatte bereits NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) eine abermalige Fristverlängerung ausgeschlossen. Bei der Neuberechnung der Grundsteuer seien die Kommunen dringend auf eine pünktliche Abgabe der neuen Grundsteuerwerte und -messbeträge angewiesen, weshalb es beim Stichtag 31. Januar 2023 bleiben müsse, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums dieser Redaktion.

Grundsteuer: Frist endet am 31. Januar

Ursprünglich sollte die Grundsteuererklärung schon bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt vorliegen. Als Reaktion auf den damals geringen Rücklauf und wegen anhaltender Kritik an der Komplexität des Verfahrens verlängerten die Finanzministerien von Bund und Ländern dann die Abgabefrist um drei Monate.

Steuerzahlerbund rät zur Eile

Allerdings fehlten den NRW-Finanzämtern kurz vor Ablauf der Frist noch immer Millionen von Erklärungen. Wie das Ministerium auf Anfrage mitteilte, waren in NRW eine Woche vor Abgabefrist rund 3,8 Millionen Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen - also lediglich 57 Prozent aller 6,7 Millionen erwarteten Anträge. Zuletzt legten Immobilieneigner jedoch offenbar eine Art Endspurt ein. In der dritten Januarwoche Woche wurden laut dem Ministerium landesweit über 270.000 Erklärungen eingereicht - rund viereinhalb so viel wie vor einem Monat. Von den bisher eingegangenen Erklärungen seien über 90 Prozent in digitaler Form eingereicht worden.

Der Steuerzahlerbund NRW (BdSt) hatte unterdessen allen Hausbesitzern, Wohnungs- und Grundeigentümern geraten, sich möglichst an die Abgabefrist zu halten. Grundeigentümer seien zur Erstellung der Grundsteuererklärung verpflichtet, betonte BdSt-Experte Hans-Ulrich Liebern.

Es drohen Säumniszuschlag und Zwangsgeld

Wer die Grundsteuererklärung ohne Verlängerungsantrag verspätet oder gar nicht abgibt, wird laut Finanzministerium zunächst erinnert beziehungsweise gemahnt. Bleibt dies erfolglos, könne das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Außerdem drohten Säumniszuschläge und im äußersten Fall ein Zwangsgeld, das laut Steuerzahlerbund bis zu 25.000 Euro betragen kann.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018

Die Grundsteuer wird derzeit in einem aufwendigen Verfahren bundesweit neu berechnet. Anlass ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Es verpflichtet den Gesetzgeber, die jahrzehntealten und völlig überholten Bewertungsgrundlagen von Grundstücken, Häusern und anderen Immobilien auf den aktuellen Stand zu bringen.

Alte Grundsteuer gilt ab 2025 nicht mehr

Für die Umsetzung der Reform müssen Finanzverwaltungen, Kommunen und die Eigentümer von bundesweit mehr als 35 Millionen Grundstücken an einem Strang ziehen. Gelingt das nicht, dürfen die Kommunen die Grundsteuer nach dem bestehenden System ab Januar 2025 nicht mehr erheben. (mit dpa)