Bochum. Die neue Grundsteuer ist in aller Munde. Erste Bescheide hat das Finanzamt Bochum verschickt. Steuerzahler befürchten erhebliche Mehrbelastungen.
Zehntausende Bochumerinnen und Bochumer, die Gebäude und Grundstücke besitzen, müssen zur Berechnung der neuen Grundsteuer beim Finanzamt eine Feststellungserklärung abgeben. Frank M. (Name ist der Redaktion bekannt) hat dies bereits erledigt. Und die Antwort des Finanzamts hat ihn vom Hocker gehauen. Er fürchtet einen drastischen Anstieg seiner Steuerlast.
Frank M. fürchtet Steuermehrbelastung um gut 50 Prozent
Um mehr als 30 Prozent gestiegen ist für ihn der von 2025 an geltende Grundsteuermessbetrag für seine selbst genutzte Immobilie: von 70,85 auf 106,86. Multipliziert mit dem in Bochum derzeit gültigen Grundsteuerhebesatz von 645 Prozent würde dies eine jährliche Belastung von 689,25 Euro bedeuten. Bislang bezahlt Frank M. 456,98 Euro Grundsteuer. „Damit hätte ich jährlich Kosten von gut 230 Euro mehr an den Hacken“, so Bochumer. Das sei ein Anstieg um gut 50 Prozent. Dabei habe es doch geheißen, die neue Grundsteuerberechnung solle nicht zu einer höheren Belastung der Steuerzahler führen.
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Tatsächlich möchte das Land „eine übermäßige Belastung der Grundstückseigentümer vermeiden“, so Bochums Stadtsprecher Peter van Dyk auf Anfrage dieser Zeitung. Aber: Die Grundsteuerreform werde dazu führen, dass einige Steuerpflichtige mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Das Gesamtvolumen der Messbeträge im Stadtgebiet werde erst nach Abschluss aller Bewertungen feststehen. Erst dann könne „eine belastbare Prognose“ mit Blick auf die Festlegung des Grundsteuerhebesatzes abgegeben werden.
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Grundsteuerhebesatz wird voraussichtlich gesenkt
Angestrebt werde, dass das Volumen der im gesamten Stadtgebiet erhobenen Grundsteuer in etwa dem Volumen vor der Reform entspricht. „Es wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zur Änderung des Grundsteuerhebesatzes für die Jahre ab 2025 kommen“, so van Dyk.
Drei Werte sind entscheidend
Grundsätzlich müssen Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden die Grundsteuer bezahlen. Wer Wohnungen und Häuser vermietet oder verpachtet, darf die Grundsteuer anteilig über die Nebenkosten an Mieter bzw. Pächer weitergeben.
Berechnet wird die Grundsteuer nach dieser Formal: Grundsteuerwert (bislang der Einheitswert) mal Grundsteuermesszahl ergeben den Grundsteuermessbetrag. Steuerwert und Messzahl werden vom Finanzamt bestimmt. Der Messbetrag wird mit dem von einer Kommune festgelegten Grundsteuerhebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die Steuerbelastung.
Bochums Kämmerin Eva Hubbert hatte bereits 2018 im Gespräch mit dieser Zeitung dazu gesagt, Bürger müssten nicht fürchten, „dass wir sie bei einer Erhöhung des Einheitswertes plötzlich dazu verdonnern, deutlich mehr Grundsteuern zu bezahlen. Dann würden wir den Hebesatz reduzieren. Es könnte bestenfalls zu leichten Veränderungen kommen.“
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102.000 Erklärungen allein in Bochum
Für die Finanzämter Bochum-Mitte und -Süd müssen nach Auskunft der Oberfinanzdirektion Münster Erklärungen für etwa 102.000 wirtschaftliche Einheiten (Grundvermögen sowie Land- und Forstwirtschaft) abgegeben werden. Wie viele Erklärungen bereits eingegangen sind und wie viele Bescheide die Bochumer Finanzämter schon versendet haben, lasse sich derzeit nicht sagen. Nur so viel: Bisher sind etwa 1,9 Millionen Erklärungen bei allein nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Das entspricht etwa einem Anteil von 28 Prozent.
Bochum nimmt jährlich etwa 90 Millionen Euro Grundsteuer ein
Die Grundsteuer B ist eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune. Für das laufende Jahr rechnet Bochums Kämmerei mit Grundsteuereinnahmen in Höhe von 88 Millionen Euro. Bis 2025 sollen sie auf 90 Millionen Euro ansteigen. Die Grundsteuer ist hinter der Gewerbesteuer und dem Anteil an der Einkommensteuer die dritthöchste Steuereinnahme Bochums.