Bochum. Nach einem tödlichen Raserunfall wurde ein Bochumer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er war zur Unfallzeit viel zu schnell und berauscht.

Der 21-jährige Autofahrer, der mit reichlich Alkohol und Kokain im Blut und mit viel zu schneller Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall verursacht hat, muss nicht mehr ins Gefängnis. Das Landgericht Bochum verhängte am Freitag zwei Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung, setzte diese Strafe aber zur Bewährung aus. Als Auflage verhängten die Richter 50 Sozialstunden.

Die Staatsanwaltschaft wollte das Jugendstrafrecht anwenden und beantragte 18 Monate auf Bewährung. Die 3. Strafkammer wandte aber das Erwachsenenstrafrecht an.

Zuvor hatten die Angeklagten im Bochumer Bermuda-Dreieck gefeiert

Am 15. Mai hatte der Angeklagte – damals 20 Jahre und sieben Monate alt – im Bermuda-Dreieck mit Arbeitskollegen gefeiert und fuhr um 5 Uhr nach Hause in Werne. Er hatte fast ein Promille Alkohol und auch illegale Drogen in den Adern und steuerte einen Audi A6, den er sich kurz zuvor für 14.000 Euro mit Hilfe eines Bankkredites gekauft hatte. Vor ihm fuhr ein VW Golf, an dessen Steuer sein Arbeitskollege (38) saß; auch er war angetrunken (1,12 Promille) und hatte gekokst. In beiden Autos saß je ein Beifahrer.

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Unterwegs drückten die Fahrer mächtig aufs Gaspedal. Als sie von der Wittener Straße kommend über den Werner Hellweg fuhren, schossen sie an einem Polizeibeamten (50) vorbei, der gerade von der Nachtschicht kam. „Vorbeigeballert wie die Wahnsinnigen“, sagte er später. „Ich dachte, hoffentlich passiert da nichts.“

Angeklagte ignorierten ein Rotlicht an einer Ampel

Der Audi-Fahrer neben Verteidiger Björn Tobias Rüthers (rechts im Bild). Ganz links Verteidiger Egbert Schenkel mit dem VW-Fahrer.
Der Audi-Fahrer neben Verteidiger Björn Tobias Rüthers (rechts im Bild). Ganz links Verteidiger Egbert Schenkel mit dem VW-Fahrer. © Bernd Kiesewetter

Bei Rotlicht bogen die Raser nach rechts in die Industriestraße ab und drehten weiter auf. 96 km/h hatte der Audi auf dem Tacho, hat ein Unfallgutachter errechnet. Doch der Fahrer beherrschte sein Auto nicht. Er krachte gegen eine Verkehrsmittelinsel und schleuderte mit rund 86 km/h unter einen am rechten Fahrbahnrand (im Parkverbot) abgestellten Sattelauflieger.

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Der Beifahrer (26), Freund und Kollege des Fahrers, starb binnen weniger Sekunden; so schwer waren die Kopfverletzungen. Der nur leicht verletzte Fahrer stieg aus, schraubte die Kennzeichen ab, packte persönliche Dokumente ein und flüchtete zu Fuß. Noch am selben Morgen stellte er sich aber. Danach saß er fünfeinhalb Monate in U-Haft.

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Als Tatmotiv nannte Richter Nils Feldhaus „Imponiergehabe, Übermut oder Ähnliches“.

Angeklagt war, dass beide Fahrer ein Rennen gefahren seien. Das ließ sich aber nicht beweisen. Verurteilt wurde der (nicht vorbestrafte) Audi-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehr und Unfallflucht. Der mitangeklagte VW-Fahrer bekam eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro (50 Tagessätze) wegen Trunkenheit im Verkehr.

Dramatische Szenen der Verzweiflung am Unfallort

Der 38-Jährige war am Unfallort so verzweifelt gewesen, dass er an der Leiche seines Freundes rüttelte („Steh auf!“). Ein Zeuge sagte ihm aber: „Brauchst nicht zu rütteln, der ist tot.“

Der Audi-Fahrer sagte vor dem Urteil: „Es tut mir leid.“ Sein Verteidiger hielt selbst eine Jugendstrafe auf Bewährung für zu hart. Der VW-Fahrer erklärte: „Ich bin sehr traurig. Ich möchte mich entschuldigen.“

Das Gericht ordnete auch an, dass beide Angeklagte frühestens nach elf bzw. neun Monaten ihrer Führerschein wieder bekommen dürfen.