Bochum. Nach einem tödlichen Raserunfall in Bochum hat ein Autofahrer (21) vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt. Zeugen schildern emotionale Szenen.
Im Prozess um den tödlichen Raserunfall in Bochum-Werne hat das Landgericht am Freitag (28.) den Unfallverursacher (21) nach fünfeinhalbmonatiger U-Haft freigelassen. Als Auflage muss er sich regelmäßig bei der Polizei melden. Außerdem wurde an diesem dritten Verhandlungstag die Beweisaufnahme geschlossen. Am 11. November geht es weiter – mit den Plädoyers und den Strafanträgen und wohl auch dem Urteil.
Am Donnerstag, als er noch im Gefängnis saß, hatte der 21-Jährige vor der 3. Jugendstrafkammer ein Teilgeständnis abgelegt. Zeugen schilderten hochemotionale Szenen am Unfallort.
Am Morgen des 15. Mai (Sonntag) fuhr der junge Bochumer mit seinem Audi A6, den er sich kurz zuvor für 14.000 Euro gekauft hatte, vom Bermudadreieck nach Hause in Werne, wie er über seinen Verteidiger erklären ließ. Vorher hatte er mit drei Arbeitskollegen gefeiert und Bier, Wodka und Kokain konsumiert. Zwei fuhren im Audi, zwei in einem VW-Golf, an dessen Steuer ein 38-jähriger Bochumer saß; auch er ist jetzt angeklagt.
Zu schnelle Autos sind an einem Polizisten „vorbeigeballert wie die Wahnsinnigen“
Ein Polizeibeamter (50), der damals vom Nachtdienst nach Hause fuhr, berichtete, wie die beiden Autos auf dem Werner Hellweg auf der A 43-Brücke mit hohen Tempo an ihm „vorbeigeschossen“ seien, „vorbeigeballert wie die Wahnsinnigen“. Dann seien sie bei Rotlicht nach rechts in die Industriestraße gerast. „Ich dachte, hoffentlich passiert da nichts.“
Sekunden später sah er Rauch aufsteigen: Der Audi war mit voller Wucht nach rechts unter einen geparkten Sattelauflieger gekracht, in dem ein Lkw-Fahrer schlief. Der Beifahrer (26) starb in dem völlig zerstörten Audi.
Der Audi-Fahrer räumt ein, zu schnell hinter dem Golf hergefahren zu sein, nachdem dieser stark beschleunigt habe. Dann sei er gegen eine Mittelinsel geraten und in den Sattelauflieger gekracht. Unter Schock habe er die Kennzeichen abgeschraubt und sei geflüchtet, später aber zum Unfallort zurückgekehrt. Von einem Autorennen sprach er aber nicht.
Beteiligter rüttelte an dem toten Beifahrer: „Steh auf!“
Zeugen schildern, wie der Golf-Fahrer oder sein Beifahrer – das wurde nicht ganz klar – „total aufgebracht, aufgelöst und verzweifelt“ gewesen sei und geweint habe. „Steh auf!“, habe er zu dem Toten gerufen. „Er war am Rütteln“, berichtete ein Taxifahrer (47) den Richtern. „Brauchst nicht zu rütteln, der ist tot.“
Der Audi-Fahrer habe ihm damals gesagt: „Keine Polizei!“, so der Taxifahrer. Er habe „keine Tränen für seinen Kollegen gehabt, das hat mich gewundert“.
Die Familie des Verstorbenen soll keine Ansprüche an den Audi-Fahrer stellen, sagt der Verteidiger. „Man hat sich ausgesprochen, man hat ihm verziehen.“
Der Prozess wird fortgesetzt.