Bochum. Vom 1. Oktober an ist der Check von Gasheizungen Pflicht. Mehr als 130.000 Haushalte in Bochum heizen mit Gas. Was Eigentümer wissen müssen.
Geschätzt mehr als 130.000 Haushalte in Bochum haben Gasheizungen. Und die müssen jetzt überprüft werden. So will es die von der Bundesregierung beschlossene mittelfristige Energiesparverordnung, die dazu beitragen soll, den Energieverbrauch spürbar zu senken. Sie sieht vom 1. Oktober an einen verpflichtenden Check für Gasheizungen vor. Was Eigentümer von Häusern und Wohnung mit Gasheizungen nun wissen müssen.
Bis wann muss der Heizungscheck vorgenommen sein?
„Gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen sind bis zum 15. September 2024 zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren“, so der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung verpflichte Gebäudeeigentümer in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. „Viele Kunden wissen zwar schon davon“, sagt Albert Landsberger, Obermeister der Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bochum. Er rechnet aber erst mit einer größeren Terminnachfrage, wenn die Jahresabrechnungen verschickt werden und Verbraucher mitunter ein Vielfaches der bisherigen Energiekosten bezahlen müssen.
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Wer darf den Check vornehmen?
Ausgeführt werden muss der Check von einem Fachmann. Dazu zählen Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind. In Bochum gibt es zur Zeit allein 82 Fachbetriebe, die Mitglied in der SHK-Innung sind. Das sind etwa 90 Prozent aller Betriebe der Branche in der Stadt (www.shk-innung-bo.de).
Worauf kommt es bei der Prüfung an?
Die Heizungseinstellungen sollen überprüft und optimiert werden. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen und technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.
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Worin unterscheidet sich die Prüfung vom bereits bekannten Heizungscheck?
Beim neuen Check ist visuell zu prüfen, „ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind, ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist, ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten“, so der ZVSHK.
Wie teuer ist der verpflichtende Check?
Die Kosten lassen sich nur schwer beziffern, so der Verband, weil der Aufwand je nach Anlage unterschiedlich groß ist. Ein einfacher Check ohne zusätzliche Maßnahmen soll geschätzt zwischen 100 und 150 Euro kosten. Zusätzliche Kosten fallen dann für die Optimierungen an, etwa Dämmung von Leitungsrohren. Sinnvoll ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums „die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine, wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung“.
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Was sollten Eigentümer nun tun?
„Nichts überstürzen“, sagt der Bochumer Obermeister Albert Landsberger. „Etwa 90 Prozent der Gasheizungen werden regelmäßig überprüft und sind gut eingestellt.“ Er rät vor allem jenen Eigentümern, die ihre Anlage nicht oder selten warten lassen, den Check möglich bald vorzunehmen. „Das gilt vor allem für ältere Anlagen, insbesondere für Heizwertgeräte.“ Sie haben nicht selten Leistungsverluste von 20 bis 30 Prozent. Vor allem der hydraulische Abgleich könne viel bewirken. Er sorgt dafür, dass die Energie auf die gesamte Heizfläche – Heizkörper oder Fußbodenheizung – optimal verteilt wird. Dafür sind entsprechende Ventile und Motoren nötig, mit denen allerdings nicht jede Heizung ausgestattet ist. Sie müssen nachgerüstet werden. Generell gilt: Einfacher sind Kontrolle und Einstellung von Zentralheizungen. „Das Problem sind die Etagenheizungen.“
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Die Empfehlung des Fachmanns
„Allein mit der Einstellung der Raumtemperatur lässt sich viel bewirken“, so Albert Landsberger. In den meisten Wohnungen seien 21 Grad Celsius eingestellt. „Schon ein Grad weniger bedeutet eine Energieeinsparung von sechs bis zwölf Prozent. Energiesparen heißt nicht Frieren.“
Weitere Informationen zum Heizungscheck
Auf dem Serviceportal SHK ( www.serviceportal-shk.de ) wird vom 4. Oktober an eine Abfragestrecke eingestellt, über die Kunden einen entsprechenden Betrieb für die Heizungsüberprüfung finden können.
Weitere Infos gibt es unter: https://www.zvshk.de/technik/news/heizungs-klima-lueftungstechnik/details/artikel/7682-heizungspruefung-und-hydraulischer-abgleich/
und unter: https://www.wasserwaermeluft.de/heizenergie-und-heizkosten-sparen
Die Verordnung des Bundes ist zu finden unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.pdf?__blob=publicationFile&v=6