Bochum-Laer. Zahlreiche Kunden sind von Lieferproblemen bei Möbel Hardeck in Bochum oder anderen Möbelhäusern betroffen. Doch was können sie tun?

Kunden von Möbel Hardeck in Bochum ärgern sich über Liefer- und Kommunikations- und Reparaturprobleme: Hunderte Menschen haben in den Sozialen Netzwerken auf unsere Berichterstattung vom 28. September reagiert, viele haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Oftmals mit Hardeck, aber auch mit anderen Möbelhäusern. Doch was können Betroffene tun?

Kunden beklagen: Lange Lieferzeiten bei Möbelhäusern, schlechte Kommunikation

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„Keine Antwort auf Mails, unbefriedigender Kundenservice: Fünf bis sechs Wochen Lieferzeit angegeben, jetzt nach über 21 Wochen wurde die Bestellung storniert“, hat uns eine Kundin, die in Trier lebt, per E-Mail zu ihrer Bestellung bei Möbel Hardeck geschrieben. „Leider ein Problem aller Möbelhäuser“, heißt es von einer Dortmunderin unter unserem Facebook-Post. Diese Erfahrung hat sie nach dem Umzug in eine neue Wohnung gemacht.

Seit Wochen befindet sich im Wohnzimmer von Frank Tetzlaff aus Bochum nur ein halbes Sofa. Nachdem er vergeblich auf die Reparatur durch Möbel Hardeck gewartet hat, ist er vom Kaufvertrag zurückgetreten.
Seit Wochen befindet sich im Wohnzimmer von Frank Tetzlaff aus Bochum nur ein halbes Sofa. Nachdem er vergeblich auf die Reparatur durch Möbel Hardeck gewartet hat, ist er vom Kaufvertrag zurückgetreten. © FUNKE Foto Services | Dietmar Wäsche

Und das zeigen auch Reaktionen auf unseren ersten Bericht zu der Situation bei Möbel Hardeck: „Wir haben in Woche eins dieses Jahres einen hochwertigen Esszimmertisch nebst Stühlen und Bank bestellt. Der Verkäufer avisierte zwölf Wochen. Im Kleingedruckten stand dann plötzlich Lieferung in Kalenderwoche 22. Geliefert wurde dann in der 39. Kalenderwoche. Die Kommunikation hierzu war auch erst nach einer Beschwerde besser“, so ein Ehepaar, das in einem anderen Möbelhaus in der Region eingekauft hat.

Was tun? Verbraucherzentrale Bochum gibt Tipps

Bei der Verbraucherzentrale Bochum sind solche Lieferprobleme bekannt. „Uns erreichen auch Reklamationen, aber nicht nur bezüglich Hardeck“, teilt Leiterin Andrea Thume mit. „Es gibt auch Beschwerden über Hardeck. Wenn ein Anbieter in unserem Einzugsgebiet viele Kunden hat, laufen bei uns auch viele Beschwerden auf.“

Doch was tun? Wird ein Artikel nicht oder nicht vollständig geliefert, sollte man sich nach Ablauf der Lieferfrist unbedingt schriftlich an das Unternehmen wenden und zwar per Einwurfeinschreiben. Diese werden vom Zusteller in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, unter anderem Datum und Zeit werden dabei dokumentiert. „Über die Sendungsverfolgungsnummer kann man im Internet nachschauen, wann der Brief zugestellt wurde. Diese Daten muss man sichern und abspeichern“, erklärt Thume. So lässt sich nachweisen, wann der Brief beim Unternehmen eingegangen ist.

Andrea Thume ist die Leiterin der Verbraucherzentrale in Bochum. Zu ihrem Fachgebiet gehören unter anderem Kaufverträge.
Andrea Thume ist die Leiterin der Verbraucherzentrale in Bochum. Zu ihrem Fachgebiet gehören unter anderem Kaufverträge. © FUNKE Foto Services | Gero Helm

In dem Schreiben sollten Kunden eine Nachfrist setzen – ein ausreichender Zeitraum, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Wichtig: Es muss ein genaues Datum genannt werden, nicht etwa eine Bezeichnung wie beispielsweise: „Innerhalb von zwei Wochen“.

Frist versäumt: Kunden können Kaufvertrag rückgängig machen

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Wie lang der Zeitraum sein sollte, ist gesetzlich fest geregelt – er müsse angemessen sein. „Die Länge der Frist hängt deshalb vom Einzelfall ab“, so die Verbraucherberaterin. Beträgt die Lieferfrist zwölf Wochen, würde sie eine Nachfrist von etwa sechs Wochen setzten. „Wenn es sich allerdings um einen Herd für eine Familie mit drei kleinen Kindern handelt, wird sie kürzer ausfallen.“ Ob ein Zeitraum angemessen ist, würden im Zweifelsfall Gerichte entscheiden, falls es soweit kommt. Thume betont: „Es ist immer besser, versehentlich eine zu kurze Frist zu setzen als gar keine.“

Hilfe bei der Verbraucherzentrale

Auf der Homepage der Verbraucherzentrale gibt es ausführliche Informationen zum Thema „Kaufvertrag“.

Dort findet man auch verschiedene Musterbriefe zu den Themen Kauf und Reklamation. Sie können zum Beispiel genutzt werden, um vom Verkauf zurückzutreten oder um den Kaufpreis zu mindern, weil Reparatur oder Austausch des Gekauften nicht funktioniert haben.

Zu den Musterbriefen geht es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/musterbriefe/vertraege-reklamation

Ist diese Frist versäumt, hat der Kunde das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Geschehen sollte das wiederum per Einwurfeinschreiben. Worüber Kunden sich allerdings im Klaren sein sollten: Auch beim nächsten Händler könne es lange Wartezeiten geben. „Man weiß nicht, ob es woanders besser ist“, gibt Verbraucherberaterin Thume zu bedenken. Es bestehe also das Risiko, dass es ähnlich laufe wie zuvor – und man in Sachen Wartezeit wieder von Null anfängt.