Bochum-Werne. Auf einer Brachfläche in Bochum-Werne sollen laut Stadt vier neue Einfamilienhäuser gebaut werden. Die Vorgehensweise sorgt dabei für Kritik.

Vier neue Einfamilienhäuser möchte die Stadt Bochum auf einer Brachfläche in Werne bauen lassen. Das Schaffen von weiterem Wohnraum findet die Bezirksvertretung Bochum-Ost generell gut. Nur die Vorgehensweise der Verwaltung in diesem Fall stößt auf Kritik.

Bauen in Bochum: Stadt plant neue Häuser auf Brachfläche

Der Bereich zwischen dem neuen Aldi und der Straße Nörenbergskamp ist komplett zugewachsen. Wo sich Brombeeren, Brennnesseln und anderweitige Vegetation über viele Jahre ausgebreitet haben, sollen in absehbarer Zeit vier schmucke frei stehende Einfamilienhäuser stehen. Eingeschossig, mit Satteldach, dürfen sie werden, um sich in die Umgebung zu schmiegen. Wer dort einmal wohnen wird, ist noch offen.

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SPD und Grüne wünschen sich öffentlich geförderte Wohnbebauung, um auch kinderreichen Familien den Kauf eines Eigenheims zu ermöglichen. „Also warum nicht lieber acht Doppelhaushälften?“, fragt Frank-Dagobert Müller (SPD). Das gehe nicht, sagt Lars Jäger vom Liegenschaftsamt. Der Bebauungsplan sehe dort ausschließlich Einfamilienhäuser vor.

Ohnehin hat die Stadt die Absicht, das 2480 Quadratmeter große Terrain frei von allen „Quotierungsregeln des geförderten Wohnungsbaus“ zu vermarkten. Verkauft werden soll es nicht an einzelne Interessenten, sondern im Höchstgebotverfahren (Mindestgebot: 580.000 Euro) an einen Investor. Weil dieser, so Jäger, dann auch die Kosten für die vorgesehene Erschließungsstraße zu tragen hätte. Diese soll seitlich des städtischen Jugendfreizeithauses „JuCon“, für das derzeit ein Neubau entsteht, angelegt werden.

Stadt Bochum will Baumaßnahme zügig umsetzen

Mit dem Verkauf an einen Investor soll die Abwicklung auch schneller gehen, hofft die Stadt. „Wir wollen die Baumaßnahme möglichst zügig umsetzen“, erklärt Lars Jäger. Da sei es von Vorteil, alles in einer Hand zu wissen, als auf eine zeitraubendere Einzelvermarktung zu setzen.

Aus diesem Grund habe die Stadt in diesem Fall auch auf Erbbaurecht verzichtet, „das verkompliziert die Sache“, so Jäger. Auch dies kommt bei Rot-Grün in der Bezirksvertretung nicht gut an. „Ich kann das nicht verstehen“, äußert Detlef Kühlborn, Sprecher der Grünen, sein Unverständnis. „Wir haben doch bestimmte Regeln in dieser Stadt, und diese sehen Erbbaurecht und sozialen Wohnungsbau vor.

Auch Beate Scheffler, Sprecherin der SPD-Fraktion, ist verärgert. Sie erinnert an die Ankündigung von Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD): „Der hat gesagt, wir wollen etwas für kinderreiche Familie tun und auch nicht unser Tafelsilber verscherbeln und daher viel mit Erbbaurecht arbeiten. Warum geht die Stadt hier nicht dementsprechend vor? Ein Investor macht es doch nicht aus sozialer Veranlagung heraus, sondern weil er möglichst viel verdienen will. Ich finde es nicht richtig.“

Trampelpfad bleibt erhalten

Für die Straße, die zu den vier vorgesehenen Einfamilienhäusern führen soll, müssen laut Stadt zwei Kirschbäume gefällt und ersetzt werden. Teilflächen des Grundstücks seien den Nachbarn zur Gartenvergrößerung angeboten worden. Der Trampelpfad, der vom Jugendfreizeithaus „JuCon“ zwischen Aldi und Willy-Brandt-Schule hindurch zum Werner Hellweg führt, soll erhalten bleiben.

Die Sorge von Carolin Pesch (CDU), dass wie zuvor beim Aldi-Markt auch gegen dieses Bauvorhaben geklagt werden könne, teilt Lars Jäger vom Liegenschaftsamt nicht. „Bei Aldi wurde ja gegen den aufzustellenden Bebauungsplan geklagt“, erklärt er. Der hier zugrundeliegende Bebauungsplan sei bereits rechtskräftig. „Ob im Baugenehmigungsverfahren Klagen kommen, hängt von Planung ab.“

Wann genau die Häuser stehen werden, ist noch offen. Klar ist laut Jäger: „Innerhalb von zwei Jahren nach Kaufvertragsabschluss muss mit dem Bau begonnen werden.“

Lars Jäger erklärt, dass es sich hierbei zunächst um ein „erstes städtebauliches Grobkonzept“ handelt. Den Entschluss fasse die Politik, final der Haupt- und Finanzausschuss am 21. September. Eine Veräußerung der Grundstücke an Einzelpersonen sei aus Sicht der Stadt allein wegen der Kosten für die Erschließungsstraße nicht möglich. Mit der Vorgabe, auf städtischen Flächen mindestens 30 Prozent der Geschossfläche im geförderten Wohnungsbau zu errichten, sei „primär der Geschosswohnungsbau“ gemeint. Die Förderung im Bereich der Einfamilienhäuser finde in weit geringerem Umfang statt.

Ungewöhnliche Kostensteigerungen in der Baubranche

Der Aufwand externer Investoren, förderberechtigte Käufer zu finden, sei enorm und nicht selten würden überhaupt keine passenden Käufer gefunden, heißt es weiter aus dem Rathaus. Gleichzeitig seien die ungewöhnlichen Kostensteigerungen in der Baubranche zu beobachten. Es müsse daher davon ausgegangen werden, „dass die Kostenobergrenzen für den geförderten Wohnungsbau bei Einfamilienhäusern nicht eingehalten werden können“. Die Festsetzungen des Bebauungsplans ließen aber ausschließlich die Errichtung von Einfamilienhäusern zu...

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SPD und Grüne in der Bezirksvertretung überzeugen diese Argumente nicht. Bei der Abstimmung enthält sich die Koalition geschlossen. Das Bauvorhaben am Nörenbergskamp ist damit zwar abgenickt, Lars Jäger aber wird mit auf den Weg gegeben, die Aspekte sozialer Wohnungsbau und Erbbaurecht noch einmal zu überdenken.