Bochum. 15 Jahre nach einem sexuellen Übergriff auf ein Kind in Bochum ist ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er ist nicht geständig.
Der sexuelle Kindesmissbrauch ist schon mehr als 15 Jahre her, verjährt ist er aber nicht. Am Donnerstag hat das Bochumer Schöffengericht einen 58-jährigen Mann verurteilt, der sich Anfang 2007 an einem damals neunjährigen Jungen vergangen haben soll.
Der Mann hatte damals dem Jungen im Wege einer Hochbegabtenförderung bei Arbeiten am Computer weitergeholfen. Das fand im Kinderzimmer der elterlichen Wohnung in Bochum statt. Dabei saß der Junge auf dem Schoß des jetzt Angeklagten. Dieser sagt, das hätte rein praktische Gründe gehabt, weil er so besser von rechts und links am Kind vorbei am PC hätte eingreifen können.
Laut Anklage fasst er dann dem Kind aber erst an den Bauch, dann in die Unterhose und schließlich ans Geschlechtsteil. Rund zehn Sekunden.
Anzeige wurde zwölf Jahre nach dem Missbrauch in Bochum erstattet
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Viele Jahre trug der Junge den Vorfall mit sich herum. Im Jahr 2019 erstattet er online eine Strafanzeige bei der Polizei. Jetzt kam es zum Prozess.
Der Verteidiger baute eine Brücke zu einer Art Geständnis: „Er kann sich an Einzelheiten nicht erinnern, möchte aber auch nicht in Abrede stellen, dass es dazu gekommen ist. Kann durchaus sein.“ Sein Mandant aber äußerte sich etwas anders: Wenn der Junge „irgendwas als Belästigung empfunden hat, tut es mir leid. Es war aber keine Absicht. Ich hatte da bewusst keine Absichten.“ Vielleicht sei damals ja irgendein Teil heruntergefallen.
Der Geschädigte ist heute 24 Jahre alt und Student. Der Angeklagte, sagte er im Zeugenstand, „war fast so etwas wie ein Vorbild“ gewesen. Die Anzeige bei der Polizei habe ihm „geholfen, dass ich mit der Sache abschließen konnte“.
Psychologische Gutachterin hält den Zeugen für glaubwürdig
Eine psychologische Gutachterin hält den Zeugen für glaubwürdig in seinen Tatschilderungen. Dem schloss sich auch die Staatsanwältin an. Ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung forderte sie für den zur Tatzeit nicht vorbestraften Angeklagten. Das Gericht verhängte nach mehrstündiger Verhandlung neun Monate Haft auf Bewährung plus 100 Sozialstunden. Außerdem muss der 58-Jährige Kontakt zu einem Bewährungshelfer halten.
Mittlerweile arbeitet er nicht mehr mit Kindern zusammen.