Bochum. Ein Familienvater aus Bochum, der die Mitschülerin (13) seiner Söhne missbraucht hatte, muss jahrelang in Haft. Der BGH bestätigte das Urteil.
Ein 53-jähriger Bochumer, der gegen Geldzahlungen ein 13-jähriges Mädchen zu massiven sexuellen Handlungen verführt hat, muss jetzt definitiv ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat seine Revision gegen eine Haftstrafe als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Montag eine BGH-Sprecherin auf WAZ-Anfrage.
Die 3. Strafkammer des Landgerichts Bochum hatte den Familienvater am 30. November zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre, der Anwalt des missbrauchten Kindes sieben Jahre und fünf Monate. Der Angeklagte wollte Freispruch, nachdem er im Prozess geschwiegen hatte.
Täter gab dem Opfer zwischen 50 und 200 Euro für sexuelle Handlungen
Das Gericht war überzeugt, dass der Industrie-Angestellte die Mitschülerin seiner beiden Söhne „systematisch zur Prostituierten gemacht“ habe, die Richter Johannes Kirfel damals sagte. Das anfangs 13-jährige Mädchen habe er mit Geldzahlungen dazu gebracht, ihm bei sexuellen Manipulationen im Auto zuzugucken und später auch aktive sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Später habe er sich mit der Schülerin in Hotels in Bochum und Duisburg getroffen und dort den Geschlechtsverkehr vollzogen. Er soll ihr dafür Geldbeträge zwischen 50 und 200 Euro gegeben haben, damit sie das mitmacht. „Er wusste, dass sie wenig Taschengeld hatte“, sagte der Richter im Urteil. Insgesamt stellte die Kammer zwölf einzelne Missbrauchstaten fest, vier davon waren besonders schwere.
Der Angeklagte sei, sagte der Richter, „ein triebgesteuerter Mann“ mit „egoistischen Motiven“. Er sei „beruflich, gesellschaftlich und finanziell völlig erledigt“.