Bochum. Ein Bochumer Familienvater (37) ist wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Zuvor hatte die Presse den Saal verlassen müssen.

Das Bochumer Jugendschöffengericht hat am Donnerstag einen 37-jährigen Familienvater des Kindesmissbrauchs schuldig gesprochen. Es ist das dritte einschlägige Urteil gegen den Bochumer. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, 2019 und 2020 mit einem zwölfjährigen und einem 13-jährigen Mädchen über Whatsapp sexuelle Fantasien ausgetauscht zu haben.

Bochumer (37) soll sexuelle Inhalte mit Mädchen ausgetauscht haben

Der Bochumer habe das zwölfjährige Mädchen dazu veranlasst, ihm ein Nacktfoto und weitere sexuelle Inhalte zu schicken. Auch der 13-Jährigen sendete der Familienvater Bilder sexuellen Inhalts zu. In der Verhandlung am Donnerstag verlas der Staatsanwalt zudem ein lange Liste kinder- und jugendpornografischer Dateien, die auf Datenträgern des Angeklagten gefunden worden sind.

Der Bochumer war bereits 2014 und 2015 wegen einschlägiger Straftaten zu einer Geldstrafe beziehungsweise einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er machte eine Therapie, soll dann aber rückfällig geworden sein.

Kindesmissbrauch- Bochumer (37) erneut auf der AnklagebankIn der Hauptverhandlung am Donnerstag sollte der heutige Therapeut des 37-Jährigen aussagen. Doch zuvor stellte Verteidiger Louis einen Antrag, die Presse von der Verhandlung auszuschließen – während der Vernehmung des Angeklagten „zur Person und zur Sache“ sowie der Zeugenaussage des Therapeuten.

Bochumer Richterin schließt Presse von Verhandlung aus

Nach einer Beratung des Schöffengerichts gab die Kammer dem Antrag des Verteidigers statt. Die Richterin forderte die Presse auf, den Raum zu verlassen.

Zu folgendem Urteil kam das Jugendschöffengericht, wie die Pressestelle des Gerichts mitteilt: Der Angeklagte wurde „wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, in zwei Fällen in Tateinheit mit dem Verschaffen von kinderpornografischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt“. Die Freiheitsstrafe werde zur Bewährung ausgesetzt, als Bewährungszeit legte das Gericht drei Jahre fest.