Bochum. Zu 6,5 Jahren Haft ist ein Bochumer (59) wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Verhängt wurde auch die Sicherungsverwahrung.
Wegen wiederholten sexuellen Kindesmissbrauchs hat das Landgericht einen 59-jährigen Bochumer zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich verhängte die 5. Strafkammer die Sicherungsverwahrung, so dass der Täter auch nach Ablauf der Haftstrafe unbefristet eingesperrt bleiben kann, um die Bevölkerung vor ihm zu schützen.
Bereits 2014 war der Bochumer Täter zu Gefängnis verurteilt worden
Der 59-Jährige war bereits 1997 wegen Missbrauchs verurteilt worden und 2014 erneut: Damals hatte er eine dreieinhalbjährige Haftstrafe bekommen. Nach der Entlassung befand er sich im „Kurs“-Programm des Landes NRW („Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“). Dieses soll die Rückfallgefahr von verurteilten Sexualstraftätern möglichst gering halten.
Trotzdem verging sich der Mann ab Mai 2021 erneut an einem Kind: In seiner Wohnung missbrauchte er einen elfjährigen Jungen mehrfach äußerst schwer. Er war vollumfänglich geständig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Angelockt haben soll er das Kind in einem Park in Bochum mit einer Playstation, die er in seiner Wohnung habe.