Bochum. Der Bochumer Energieversorger setzt auf zeitige Beratung. Entscheidung über Gassperren richtet sich nach Vorgaben der Bundesregierung.
Je näher der Winter rückt und je länger der Krieg in der Ukraine dauert, desto nervöser werden in Bochum die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke. Nach der Ankündigung des Nahversorgers, die Abschläge für Gas zum 1. Oktober um rund 50 Prozent zu erhöhen, stehen die Telefone im Kundencenter der Stadtwerke nicht mehr still. Größte Sorge: „Muss ich damit rechnen, dass mir der Gashahn zugedreht wird, wenn ich die hohen Abschläge nicht mehr zahlen kann?“
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Bereits im Juli hatte Umweltministerin Steffi Lemke ein Moratorium, ähnlich dem zur Beginn der Corona-Pandemie, angekündigt. Dies solle greifen, wenn Versorger gestiegene Preise an ihre Kunden weitergeben und diesen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten Gas- oder Stromsperren drohten. Entschieden ist dies allerdings noch nicht.
Stadtwerke appellieren an Kunden: Reden Sie mit uns
Die Stadtwerke appellieren in diesem Zusammenhang an ihre Kundinnen und Kunden, bei Zahlungsproblemen frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Die Kundenberater informieren nach vorheriger Terminbuchung im persönlichen Gespräch im Kundencenter am Ostring. „Was die Regelungen zu Gassperren angeht, so warten wir die bundesweiten Vorgaben ab“, so Stadtwerke-Sprecher Kai Krischnak auf Anfrage.
Eine telefonische Beratung ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr unter 0234/960-3737 möglich. Unter www.stadtwerke-bochum.de sind außerdem das Online-Kundencenter, ein Kunden-Chat sowie viele weitere Services verfügbar. Per WhatsApp sind die Stadtwerke unter +49 1573 5986602 erreichbar.
Zusammenarbeit mit der Verbraucherberatung
Im Rahmen des Modellprojekts „NRW bekämpft Energiearmut“ gehen die Verbraucherzentrale und die Stadtwerke wachsende Zahlungsprobleme bei den Energiekosten gemeinsam an. Die Stadtwerke beteiligen sich anteilig an den Kosten der jeweiligen Beratungsangebote der Verbraucherzentrale. Darüber hinaus, so teilen die Stadtwerke mit, wurde bereits im Jahr 2005 mit den Jobcentern eine Vereinbarung geschlossen, um frühzeitig und unbürokratisch die Zahlung der Energiekosten zu regeln.