Bochum. Wegen extremen Stalkings und Morddrohungen steht ein Bochumer vor dem Landgericht. Opfer ist eine Schauspielerin.
Immer wieder aufdringliche Mails, Anrufe, übelste Beleidigungen, Verwünschungen, Morddrohungen und sonstiger Psychoterror: Was eine 34-jährige Schauspielerin in den vergangenen Jahren erlebt hat, war ein Alptraum. Jetzt steht ein Bochumer (31), der das getan haben soll, vor dem Landgericht.
Dort gab er zu, der Absender gewesen zu sein. Weitere Angaben machte er dazu noch nicht.
Ab Ende 2021 saß er schon ein halbes Jahr in Strafhaft, weil er die Künstlerin immer wieder gestalkt hatte. Nach Ablauf dieser Strafe blieb er weiter in der JVA Krümmede eingesperrt und kam in U-Haft – wegen Wiederholungsgefahr.
Angeklagter aus Bochum rächte sich für die Abweisungen
Wer die Anklage hört, bekommt den festen Eindruck, dass der Angeklagte wie besessen von der Frau gewesen zu sein scheint, aber nicht willens, sich damit abzufinden, dass sie nichts von ihm wissen wollte. Daher rächte er sich. „Ich lasse mich nicht so abfertigen.“
„Wie mich ein Stalker vernichten wollte“Kennengelernt hatte er die Frau 2012 auf der Bochumer Schauspielschule, dort war sie Schülerin. Er hatte sich damals nach dem Abitur für Regiearbeit interessiert. Seit diesem Treffen ließ er die Schauspielerin nicht mehr in Ruhe und suchte immer wieder den Kontakt zu ihr. Er habe ihr Liebesbekundungen gemacht, sagte die Frau vor der 4. Strafkammer. Aber: „Ich habe ihm gesagt, ich habe kein Interesse.“
Schauspielerin wechselt Handynummer, Mailadresse und Wohnung
Weil er trotzdem immer wieder nervte, wechselte sie Handynummer und Mailadresse. Deshalb ging der Angeklagte laut Anklage dazu über, sich an diverse Schauspielhäuser und Künstleragenturen zu wenden, um zu erreichen, dass die Geschädigte als Schauspielerin keine Aufträge mehr erhält. Auch Anwaltskanzleien, Polizeidienststellen und andere Stellen schrieb er an, um die Frau schlecht zu reden. Einmal versendete er laut Anklage das Bild eines Messers mit dem Text: „Vielleicht die Tatwaffe eines jungen Mannes, den die Justiz falsch bestraft hat.“
Angeklagter ist ein Einzelgänger
Der Angeklagte lebt seit Jahren von Hartz IV und ist ein Einzelgänger. „Ich war mir immer lieber als andere“, schrieb er einmal.
Ein psychiatrischer Gutachter begleitet die Hauptverhandlung und beurteilt den Geisteszustand und die Schuldfähigkeit.
Das Stalking ging so weit, dass die Frau fast die Zusammenarbeit mit einer Künstleragentur verlor, weil diese immer wieder Mails von dem Bochumer bekam. Die Agentur, so die Frau im Zeugenstand, „hätte mich fast rausgeworfen wegen des Stalkings“.
Einstweilige Verfügungen und Kontaktverbote
Auch einstweilige Verfügungen und gerichtliche Kontaktverbote bremsten den Angeklagten nicht. Einmal fotografierte er ihre Wohnung von außen. An einem Theater in NRW trat sie aus Angst nicht mehr auf, nachdem sie Morddrohungen erhielt. „Ich habe mich nicht mehr getraut, auf der Bühne zu stehen.“ Laut Anklage bekam sie Panikattacken und litt enorm. Wegen des Bochumers ist sie weit weggezogen.
Der Prozess wird fortgesetzt.